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Erstellung des Bauwerksbuchs

Das Bauwerksbuch nach §128a BO Wien entsteht in dreizehn Schritten. So steht es im Leistungsbild, nach dem ein befugtes Büro sein Angebot legt: von den Bestandsunterlagen über die Erstbegehung bis zur Registrierung bei der Stadt Wien.

Das Leistungsbild in dreizehn Schritten

Jeder Schritt ist eine eigene Grundleistung und eine eigene Position im Angebot. Ein Klick auf einen Schritt zeigt, was darin steckt.

  1. Schritt 01

    Angebot und Projektorganisation

    Basisdaten aufnehmen, das Angebot legen und den Auftrag organisieren. Der erste Schritt im Leistungsbild.

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  2. Schritt 02

    Bestandsunterlagen sichten und ablegen

    Pläne, Bewilligungen und Statik zusammenstellen und in der digitalen Ablage des Gebäudes ordnen.

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  3. Schritt 03

    Bestandsunterlagen prüfen und bewerten

    Die Unterlagen fachlich prüfen und das Ergebnis als Checkliste im Bauwerksbuch festhalten.

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  4. Schritt 04

    Prüfpflichtige Bauteile festlegen

    Die objektbezogene Liste der Elemente und Bauteile, die in Ihrem Gebäude geprüft werden müssen.

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  5. Schritt 05

    Erstbegehung des Gebäudes

    Die umfassende Begehung vor Ort, mit Befund zum Erhaltungszustand aller relevanten Gebäudeteile, Bauteile und Anlagen.

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  6. Schritt 06

    Fotodokumentation der Erstbegehung

    Die Bilder der Erstbegehung als Teil des Bauwerksbuchs, zugeordnet zu Mangel, Raum oder Gebäude.

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  7. Schritt 07

    Befundungsintervalle festlegen

    Für jedes Bauteil festlegen, in welchen Abständen es zu prüfen ist, abhängig von seinem Zustand.

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  8. Schritt 08

    Mängel erheben und verorten

    Die Ergebnisse der Erstbegehung als Mängelliste: jeder Mangel nummeriert, eingestuft und im Gebäude verortet.

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  9. Schritt 09

    Mangelbehebungsmaßnahmen zuordnen

    Jedem erhobenen Mangel eine Maßnahme und eine Frist zuordnen, damit klar ist, was zu tun ist und bis wann.

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  10. Schritt 10

    Bauwerksbuchblatt für wiederkehrende Prüfungen

    Das objektbezogene Blatt, in das jede künftige wiederkehrende Prüfung Ihres Gebäudes eingetragen wird.

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  11. Schritt 11

    Bauwerksbuchblatt für Sonderprüfungen

    Ein eigenes Blatt für Sonder-, Zwischen- und Hauptprüfungen, getrennt von den laufenden Prüfungen.

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  12. Schritt 12

    Erstbericht zur Erstprüfung

    Der schriftliche Bericht zur Erstprüfung, der die Ergebnisse der vorherigen Schritte bündelt.

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  13. Schritt 13

    Registrierung bei der Stadt Wien

    Das Bauwerksbuch bei der Stadt Wien registrieren und die erstmalige Überprüfung bestätigen.

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Wer es erstellen darf

Erstellen darf das Bauwerksbuch nur eine befugte Person: Ziviltechniker der Architektur oder des Bauingenieurwesens, Baumeister mit entsprechender Befugnis oder gerichtlich beeidete Sachverständige. Sie muss von Eigentümer, Bauwerber und Bauführer unabhängig sein. Wir schreiben die Erstellung bei diesen Büros aus. Die Büros werden der Reihe nach angefragt, über jedes Angebot entscheiden Sie selbst.

Die gesetzliche Frist zur Erstellung

Für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen. Gebäude, die bis 1918 errichtet wurden, brauchen das Bauwerksbuch bis 31.12.2027. Für Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1944 gilt der 31.12.2030. Ausgenommen sind Gebäude mit nicht mehr als 50 m² bebauter Grundfläche sowie Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser. Für Gebäude ab 1945 gibt es keine Stichtage, ein Bauwerksbuch ist dort empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.

Ist mein Gebäude betroffen?

Für wen die Erstellung gedacht ist

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Bauträger und Betriebe, die ein Gebäude in Wien besitzen oder verwalten, das unter §128a fällt. Ist eine Hausverwaltung bestellt, liegt die laufende Führung nach der Erstellung ausdrücklich bei ihr.

Häufige Fragen

Wie viele Schritte hat die Erstellung eines Bauwerksbuchs?
Im Leistungsbild, nach dem die Büros ihre Angebote legen, sind es dreizehn Grundleistungen: von der Organisation des Auftrags über die Unterlagen, die Erstbegehung und die Mängelliste bis zum Erstbericht und zur Registrierung bei der Stadt Wien.
Kann ich einzelne Schritte weglassen?
Nein. Grundleistungen gehören zu jedem Bauwerksbuch und lassen sich im Angebot nicht abwählen. Wählbar sind nur die Zusatzleistungen, etwa die Aushebung des Bauakts oder ein 3D-Scan.
Wer darf ein Bauwerksbuch in Wien erstellen?
Eine befugte Person: Ziviltechniker der einschlägigen Fachgebiete, Baumeister mit entsprechender Befugnis oder gerichtlich beeidete Sachverständige. Sie muss von Eigentümer, Bauwerber und Bauführer unabhängig sein. Wir schreiben die Erstellung bei solchen Büros aus, und Sie vergeben selbst.
Was kostet es, ein Bauwerksbuch erstellen zu lassen?
Verbindlich ist der Betrag, den ein befugtes Büro in seinem Angebot nennt, Position für Position. Einen Richtwert nach Nutzfläche zeigt der Regler im Anfrageformular. Dazu kommen die Servicegebühr und die Umsatzsteuer. Bezahlt wird erst bei Fertigstellung.
Verpflichtet mich die Anfrage zu etwas?
Nein. Bis Sie ein Angebot annehmen, gibt es eine Anfrage und Angebote, aber keinen Auftrag.
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