
Erstellung des Bauwerksbuchs
Das Bauwerksbuch nach §128a BO Wien entsteht in dreizehn Schritten. So steht es im Leistungsbild, nach dem ein befugtes Büro sein Angebot legt: von den Bestandsunterlagen über die Erstbegehung bis zur Registrierung bei der Stadt Wien.
Das Leistungsbild in dreizehn Schritten
Jeder Schritt ist eine eigene Grundleistung und eine eigene Position im Angebot. Ein Klick auf einen Schritt zeigt, was darin steckt.
- Schritt 01
Angebot und Projektorganisation
Basisdaten aufnehmen, das Angebot legen und den Auftrag organisieren. Der erste Schritt im Leistungsbild.
Mehr erfahren - Schritt 02
Bestandsunterlagen sichten und ablegen
Pläne, Bewilligungen und Statik zusammenstellen und in der digitalen Ablage des Gebäudes ordnen.
Mehr erfahren - Schritt 03
Bestandsunterlagen prüfen und bewerten
Die Unterlagen fachlich prüfen und das Ergebnis als Checkliste im Bauwerksbuch festhalten.
Mehr erfahren - Schritt 04
Prüfpflichtige Bauteile festlegen
Die objektbezogene Liste der Elemente und Bauteile, die in Ihrem Gebäude geprüft werden müssen.
Mehr erfahren - Schritt 05
Erstbegehung des Gebäudes
Die umfassende Begehung vor Ort, mit Befund zum Erhaltungszustand aller relevanten Gebäudeteile, Bauteile und Anlagen.
Mehr erfahren - Schritt 06
Fotodokumentation der Erstbegehung
Die Bilder der Erstbegehung als Teil des Bauwerksbuchs, zugeordnet zu Mangel, Raum oder Gebäude.
Mehr erfahren - Schritt 07
Befundungsintervalle festlegen
Für jedes Bauteil festlegen, in welchen Abständen es zu prüfen ist, abhängig von seinem Zustand.
Mehr erfahren - Schritt 08
Mängel erheben und verorten
Die Ergebnisse der Erstbegehung als Mängelliste: jeder Mangel nummeriert, eingestuft und im Gebäude verortet.
Mehr erfahren - Schritt 09
Mangelbehebungsmaßnahmen zuordnen
Jedem erhobenen Mangel eine Maßnahme und eine Frist zuordnen, damit klar ist, was zu tun ist und bis wann.
Mehr erfahren - Schritt 10
Bauwerksbuchblatt für wiederkehrende Prüfungen
Das objektbezogene Blatt, in das jede künftige wiederkehrende Prüfung Ihres Gebäudes eingetragen wird.
Mehr erfahren - Schritt 11
Bauwerksbuchblatt für Sonderprüfungen
Ein eigenes Blatt für Sonder-, Zwischen- und Hauptprüfungen, getrennt von den laufenden Prüfungen.
Mehr erfahren - Schritt 12
Erstbericht zur Erstprüfung
Der schriftliche Bericht zur Erstprüfung, der die Ergebnisse der vorherigen Schritte bündelt.
Mehr erfahren - Schritt 13
Registrierung bei der Stadt Wien
Das Bauwerksbuch bei der Stadt Wien registrieren und die erstmalige Überprüfung bestätigen.
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Wer es erstellen darf
Erstellen darf das Bauwerksbuch nur eine befugte Person: Ziviltechniker der Architektur oder des Bauingenieurwesens, Baumeister mit entsprechender Befugnis oder gerichtlich beeidete Sachverständige. Sie muss von Eigentümer, Bauwerber und Bauführer unabhängig sein. Wir schreiben die Erstellung bei diesen Büros aus. Die Büros werden der Reihe nach angefragt, über jedes Angebot entscheiden Sie selbst.
Die gesetzliche Frist zur Erstellung
Für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen. Gebäude, die bis 1918 errichtet wurden, brauchen das Bauwerksbuch bis 31.12.2027. Für Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1944 gilt der 31.12.2030. Ausgenommen sind Gebäude mit nicht mehr als 50 m² bebauter Grundfläche sowie Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser. Für Gebäude ab 1945 gibt es keine Stichtage, ein Bauwerksbuch ist dort empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.
Ist mein Gebäude betroffen?Für wen die Erstellung gedacht ist
Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Bauträger und Betriebe, die ein Gebäude in Wien besitzen oder verwalten, das unter §128a fällt. Ist eine Hausverwaltung bestellt, liegt die laufende Führung nach der Erstellung ausdrücklich bei ihr.
Häufige Fragen
- Wie viele Schritte hat die Erstellung eines Bauwerksbuchs?
- Im Leistungsbild, nach dem die Büros ihre Angebote legen, sind es dreizehn Grundleistungen: von der Organisation des Auftrags über die Unterlagen, die Erstbegehung und die Mängelliste bis zum Erstbericht und zur Registrierung bei der Stadt Wien.
- Kann ich einzelne Schritte weglassen?
- Nein. Grundleistungen gehören zu jedem Bauwerksbuch und lassen sich im Angebot nicht abwählen. Wählbar sind nur die Zusatzleistungen, etwa die Aushebung des Bauakts oder ein 3D-Scan.
- Wer darf ein Bauwerksbuch in Wien erstellen?
- Eine befugte Person: Ziviltechniker der einschlägigen Fachgebiete, Baumeister mit entsprechender Befugnis oder gerichtlich beeidete Sachverständige. Sie muss von Eigentümer, Bauwerber und Bauführer unabhängig sein. Wir schreiben die Erstellung bei solchen Büros aus, und Sie vergeben selbst.
- Was kostet es, ein Bauwerksbuch erstellen zu lassen?
- Verbindlich ist der Betrag, den ein befugtes Büro in seinem Angebot nennt, Position für Position. Einen Richtwert nach Nutzfläche zeigt der Regler im Anfrageformular. Dazu kommen die Servicegebühr und die Umsatzsteuer. Bezahlt wird erst bei Fertigstellung.
- Verpflichtet mich die Anfrage zu etwas?
- Nein. Bis Sie ein Angebot annehmen, gibt es eine Anfrage und Angebote, aber keinen Auftrag.
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Unverbindliche Erstberatung
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