Erstprüfungsfrist31.12.2027noch 471 Tage
Bauwerksbuch beauftragen.Frist erfüllen.
Einfach beauftragen: Adresse eingeben, unsere Experten erstellen ein verbindliches Angebot. Alles nach §128a Bauordnung, mit elektronischer Führung in der Software.
Ihre Ausschreibung
Hauptprüfung nach §128a
Fasangasse 24, 1030 Wien · an 6 befugte Büros ausgeschrieben
Angebote
Sie wählen- ZT-Büro MarekZiviltechniker, HochbauPrüft Fassade, Decken, Treppen14.10.2026TerminAngenommen
- Baumeister HofstätterBaumeisterPrüft Fassade, Dach02.10.2026TerminWählen
- Sachverständigenbüro GruberGerichtlich beeideter SachverständigerPrüft Tragwerk28.09.2026TerminWählen
Die gesetzliche Pflicht
§128a Bauordnung für Wien
Eigentümer müssen ein Bauwerksbuch führen und ihre Bauwerke wiederkehrend prüfen lassen. Die Fristen laufen, die Termine sind knapp.
Haftung
§1319 ABGB, Beweislastumkehr
Bei einem Schaden trägt der Eigentümer die Beweislast. Ein lückenlos geführtes Bauwerksbuch ist der Nachweis der Sorgfalt.
Der Fristenplan
- 01Phase 1 Frist
31.12.2027
Gebäude errichtet vor 1919
~32.000 betroffene Gebäude
- 02Phase 2 Frist
31.12.2030
Gebäude von 1919 bis 1945
~21.000 betroffene Gebäude
So viel kostet schon der reine Verstoß (§135 BO Wien), bei Gefährdung deutlich mehr.
Beauftragen
Adresse eingeben, Angebote erhalten
Wir schreiben Ihre Anfrage bei unseren Fachpartnernetzwerk aus.
Passendes Angebot annehmen und Termin zur Prüfung vereinbaren.
- 01Sie senden die Anfrage
Objektadresse, Nutzfläche und Ihre Kontaktdaten genügen. Kein Konto, keine Registrierung notwendig.
- 02Befugte Büros antworten
Ziviltechniker, Baumeister und gerichtlich beeidete Sachverständige legen ein verbindliches Angebot und eine Terminauswahl vor.
- 03Sie beauftragen
Sie wählen das passende Angebot. Erst dadurch entsteht die Beauftragung. Und Sie erhalten das Bauwerksbuch elektronisch in unserer Software.
Die Lösung
Mehr als ein Bauwerksbuch
Ein betreuter Service, keine Selbstbedienungs-App. Sie legen Ihr Objekt an, den Rest übernehmen wir: Vermittlung befugter Sachverständiger, Pflichtprüfung, elektronische Meldung ans Bauamt, und laufende Pflege durch unsere Software.
Betreuter Service
Sie legen Ihr Objekt, den Rest übernehmen wir
01
Sie
Objekt anlegen
02
Plattform
Pflicht & Frist geprüft
03
Sachverständige
Prüfung, Erstellung, Signatur
04
Behörde
Registrierung
05
Plattform
Laufend gepflegt
Digitales Bauwerksbuch
Jedes Objekt mit Stammdaten, Bauteilen, Prüfhistorie und Status in einer strukturierten Akte. Ein geprüftes Bauwerksbuch liegt unveränderlich ab.
Prüf- und Fristenmanagement
Alle Prüf- und Wiederholungsfristen automatisch berechnet und überwacht. Erinnerungen, bevor eine Frist relevant wird.
Vermittlung befugter Sachverständiger
Befugte Sachverständige für Prüfung, Erstellung und Meldung ans Bauamt: Ziviltechniker, Baumeister oder gerichtlich beeidete Sachverständige.
Digitale Gebäudakte in der EU
Pläne, Gutachten und Nachweise zentral gespeichert, auf Servern in Europa, ohne Übermittlung in Drittstaaten. Die qualifizierte elektronische Signatur (eIDAS) ist als Teil der Software vorgesehen.
Mängel- & Schadensbegleitung
Schäden werden strukturiert erfasst und Behebungen werden dokumentiert. Jede Änderung wird ergänzt, nie überschrieben. Das ist der Sorgfaltsnachweis.
Kollaborativ, Teilbar
Das vollständige Bauwerksbuch per Link oder Export an Behörde, Käufer oder Versicherung weitergeben. Die Digitale Gebäudakte können Sie zur Ansicht an Dritte weitergeben.

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Wie geht es weiter
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Auftraggeber
Hausverwaltung oder Eigentümer
Sie führen ein oder mehrere Gebäude und brauchen das Bauwerksbuch nach §128a.
Bauwerksbuch beauftragenSachverständige
Ziviltechniker oder Baumeister
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