Erstprüfungsfrist31.12.2027noch 471 Tage

Bauwerksbuch beauftragen.Frist erfüllen.

Einfach beauftragen: Adresse eingeben, unsere Experten erstellen ein verbindliches Angebot. Alles nach §128a Bauordnung, mit elektronischer Führung in der Software.

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Ihre Ausschreibung

Hauptprüfung nach §128a

Fasangasse 24, 1030 Wien · an 6 befugte Büros ausgeschrieben

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6Angeschrieben
3Angebote
1Angenommen

Angebote

Sie wählen
  • ZT-Büro MarekZiviltechniker, HochbauPrüft Fassade, Decken, Treppen14.10.2026TerminAngenommen
  • Baumeister HofstätterBaumeisterPrüft Fassade, Dach02.10.2026TerminWählen
  • Sachverständigenbüro GruberGerichtlich beeideter SachverständigerPrüft Tragwerk28.09.2026TerminWählen
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Die gesetzliche Pflicht

§128a Bauordnung für Wien

Eigentümer müssen ein Bauwerksbuch führen und ihre Bauwerke wiederkehrend prüfen lassen. Die Fristen laufen, die Termine sind knapp.

Haftung

§1319 ABGB, Beweislastumkehr

Bei einem Schaden trägt der Eigentümer die Beweislast. Ein lückenlos geführtes Bauwerksbuch ist der Nachweis der Sorgfalt.

Der Fristenplan

  1. 01Phase 1 Frist

    31.12.2027

    Gebäude errichtet vor 1919

    ~32.000 betroffene Gebäude

  2. 02Phase 2 Frist

    31.12.2030

    Gebäude von 1919 bis 1945

    ~21.000 betroffene Gebäude

Verwaltungsstrafeab € 50.000

So viel kostet schon der reine Verstoß (§135 BO Wien), bei Gefährdung deutlich mehr.

Beauftragen

Adresse eingeben, Angebote erhalten

Wir schreiben Ihre Anfrage bei unseren Fachpartnernetzwerk aus.

Passendes Angebot annehmen und Termin zur Prüfung vereinbaren.

  1. 01Sie senden die Anfrage

    Objektadresse, Nutzfläche und Ihre Kontaktdaten genügen. Kein Konto, keine Registrierung notwendig.

  2. 02Befugte Büros antworten

    Ziviltechniker, Baumeister und gerichtlich beeidete Sachverständige legen ein verbindliches Angebot und eine Terminauswahl vor.

  3. 03Sie beauftragen

    Sie wählen das passende Angebot. Erst dadurch entsteht die Beauftragung. Und Sie erhalten das Bauwerksbuch elektronisch in unserer Software.

1.200

Auf Anfrage

Den Betrag nennen Ihnen die befugten Büros in ihren Angeboten. Schreiben Sie aus, dann bekommen Sie mehrere Zahlen statt einer.

Ich bin

Die Lösung

Mehr als ein Bauwerksbuch

Ein betreuter Service, keine Selbstbedienungs-App. Sie legen Ihr Objekt an, den Rest übernehmen wir: Vermittlung befugter Sachverständiger, Pflichtprüfung, elektronische Meldung ans Bauamt, und laufende Pflege durch unsere Software.

Betreuter Service

Sie legen Ihr Objekt, den Rest übernehmen wir

01

Sie

Objekt anlegen

02

Plattform

Pflicht & Frist geprüft

03

Sachverständige

Prüfung, Erstellung, Signatur

04

Behörde

Registrierung

05

Plattform

Laufend gepflegt

Digitales Bauwerksbuch

Jedes Objekt mit Stammdaten, Bauteilen, Prüfhistorie und Status in einer strukturierten Akte. Ein geprüftes Bauwerksbuch liegt unveränderlich ab.

Prüf- und Fristenmanagement

Alle Prüf- und Wiederholungsfristen automatisch berechnet und überwacht. Erinnerungen, bevor eine Frist relevant wird.

Vermittlung befugter Sachverständiger

Befugte Sachverständige für Prüfung, Erstellung und Meldung ans Bauamt: Ziviltechniker, Baumeister oder gerichtlich beeidete Sachverständige.

Digitale Gebäudakte in der EU

Pläne, Gutachten und Nachweise zentral gespeichert, auf Servern in Europa, ohne Übermittlung in Drittstaaten. Die qualifizierte elektronische Signatur (eIDAS) ist als Teil der Software vorgesehen.

Mängel- & Schadensbegleitung

Schäden werden strukturiert erfasst und Behebungen werden dokumentiert. Jede Änderung wird ergänzt, nie überschrieben. Das ist der Sorgfaltsnachweis.

Kollaborativ, Teilbar

Das vollständige Bauwerksbuch per Link oder Export an Behörde, Käufer oder Versicherung weitergeben. Die Digitale Gebäudakte können Sie zur Ansicht an Dritte weitergeben.

Fragen

Häufig gefragt

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Wie geht es weiter

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Auftraggeber

Hausverwaltung oder Eigentümer

Sie führen ein oder mehrere Gebäude und brauchen das Bauwerksbuch nach §128a.

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