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Mängel erheben und verorten

Aus der Erstbegehung wird eine Mängelliste. Jeder Mangel bekommt eine Nummer, eine Einstufung und einen Ort, damit ihn jeder wiederfindet, der nach Ihnen ins Haus kommt.

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Was dazugehört

Das Büro bereitet die Ergebnisse der Erstbegehung als Mängelliste auf. Jeder Mangel erhält eine laufende Nummer, die vergeben und nicht eingetippt wird, und einen Ort im Gebäude: Stiege, Geschoss, Seite und eine Beschreibung der Lage.

Zwei Einstufungen je Mangel

Die Zustandskategorie A bis D sagt, in welchem Zustand das Bauteil ist und wann wieder geprüft wird. Daneben steht die Schadensklasse 1 bis 5, gelesen danach, ob das Bauteil tragend ist. Konnte ein Bauteil nicht beurteilt werden, hält das Büro ausdrücklich fest, dass es nicht prüfbar war. Auch das ist eine Aussage.

Was Sie bekommen

  • Eine nummerierte Mängelliste je Gebäude
  • Je Mangel Zustandskategorie, Schadensklasse und Ort
  • Die Fotos am jeweiligen Mangel
  • Eine Liste, an der die Behebung im nächsten Schritt ansetzt

Wer das macht

Erheben und einstufen darf nur das befugte Büro. In der Software sehen Sie die Einstufung an jeder Zeile, ändern können Sie sie nicht: sie erklärt Ihre Fristen und ist deshalb dem Büro vorbehalten.

Für wen

Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Bauträger, die nach der Erstbegehung eine nachvollziehbare Liste der Mängel brauchen, mit der sie planen und im Schadensfall belegen können.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Kategorien A bis D im Bauwerksbuch?
Sie beschreiben den Zustand eines Bauteils nach Anhang B der amtlichen Erläuterungen: A guter Zustand, B leichter Mangel, C schwerer Mangel, D Gefahr im Verzug. Die Kategorie bestimmt, wann wieder geprüft wird und wer prüft. Daneben gibt es die Angabe „nicht prüfbar“, wenn ein Bauteil nicht beurteilt werden konnte.
Wer darf Mängel im Bauwerksbuch einstufen?
Das befugte Büro. Sie und Ihre Hausverwaltung können Mängel im laufenden Betrieb erfassen und ihre Behebung verfolgen, die Einstufung nach den Erläuterungen nimmt aber das Büro vor.
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