
Befundungsintervalle festlegen
Nicht jedes Bauteil braucht dieselbe Aufmerksamkeit. In diesem Schritt legt das Büro für Ihr Gebäude fest, in welchen Abständen welches Bauteil zu prüfen ist.
Was dazugehört
Für jedes prüfpflichtige Bauteil legt das Büro die Abstände fest, auf mehreren Stufen: von der einfachen Prüfung, die die Hausverwaltung selbst durchführt, bis zur Hauptprüfung durch ein befugtes Büro. Grundlage sind die Tabellen der amtlichen Erläuterungen zum Bauwerksbuch, Anhang A und B.
Der Zustand bestimmt den Abstand
Die Erläuterungen ordnen jeden Befund einer Zustandskategorie von A bis D zu. Die Kategorie bestimmt, wann wieder geprüft wird und wer prüft. Ein schlechterer Zustand verkürzt den Abstand, über den Grundtakt hinaus verlängert ihn keiner. Je nach Kategorie übernimmt die nächste Kontrolle der Eigentümer, die Hausverwaltung oder ein Kontrolleur nach ÖNORM B 1300: eine Zwischenkontrolle, keine verkürzte Hauptprüfung.
Die Höchstabstände nach Anhang B
Anhang B nennt Höchstabstände je Bauteilgruppe. Bei gutem Zustand (A) wiederholt der Prüfer die Prüfung im Regelfall spätestens nach zehn Jahren. Bei einem leichten Mangel (B) steht je nach Bauteilgruppe spätestens nach drei oder fünf Jahren eine Zwischenkontrolle an, bei einem schweren Mangel (C) jährlich. Bei Gefahr im Verzug (D) wird sofort gehandelt. Die Tabelle ist die Obergrenze: der Prüfer darf die Abstände weiter verkürzen.
Was Sie bekommen
- Je Bauteil die Abstände für jede Prüfstufe
- Die nächsten Termine im Kalender, sobald die Erstprüfung datiert ist
- Die Angabe, wer welche Prüfung durchführt
Wer das macht
Das befugte Büro legt die Intervalle fest und bestätigt sie. Ohne datierte Erstprüfung rechnet die Software keinen nächsten Termin, denn ein Datum, das sich nur auf den Tag der Erfassung stützt, wäre eine erfundene Frist.
Für wen
Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Bauträger, die wissen wollen, wie oft die Bauteile ihres Gebäudes geprüft werden und wer die jeweilige Prüfung durchführt.
Häufige Fragen
- Wie oft muss ein Bauteil im Bauwerksbuch geprüft werden?
- Das legt das Büro je Bauteil fest, nach den Tabellen der amtlichen Erläuterungen und abhängig vom Zustand. Einen einheitlichen Abstand für alle Bauteile gibt es nicht.
- Ist die Zwischenkontrolle eine verkürzte Hauptprüfung?
- Nein. Die Zwischenkontrolle führen Eigentümer, Hausverwaltung oder ein Kontrolleur nach ÖNORM B 1300 durch. Sie zählt nie als Haupt- oder Erstprüfung und setzt deren Frist nicht zurück.
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