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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen der Bauwerksbuchhaltung GmbH für Auftraggeber, Fachfirmen und Tippgeber. Teil IV gilt für alle.

Entwurf, Stand 12. Oktober 2026. Dieser Text wird vor seinem Inkrafttreten rechtlich geprüft.

Präambel und Begriffe

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform und Software der Bauwerksbuchhaltung GmbH („wir“) und unsere Verträge mit 1. Auftraggebern (Eigentümer, Hausverwaltungen, Versicherungen und andere) über die Vermittlung fachlicher Leistungen zur Erstellung eines Bauwerksbuchs nach § 128a Bauordnung für Wien und über die Nutzung unserer Software (Teil I), 2. angeschlossenen, selbständigen Fachfirmen, die zur Erstellung des Bauwerksbuchs nach § 128a Bauordnung für Wien und ihrem Berufsrecht befugt sind, etwa Ziviltechnikern oder Baumeistern mit entsprechender Befugnis (Teil II), ergänzend zum jeweiligen Kooperationsvertrag, der bei Widerspruch vorgeht, 3. Tippgebern (Teil III), ergänzend zum Tippgebervertrag. Teil IV gilt für alle. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich annehmen.
§ 2 Begriffe
Plattform: Website und Anwendung der Bauwerksbuchhaltung für Anfragen, Ausschreibung, Vermittlung, Kommunikation, Dokumentation und Abrechnung. Bauwerksbuch: die Dokumentation nach § 128a Bauordnung für Wien samt Begehung, Mängelliste, Behebungsvorschlägen und Kontrollintervallen; Leistungen nach ÖNORM B 1300/B 1301 und behördliche Wege (MA 37) nur, soweit sie im Auftrag vereinbart sind. Software-Abo: die entgeltliche, wiederkehrende Nutzung der Software zur elektronischen Führung des Bauwerksbuchs und der Gebäudeakte. Auftraggeber: wer die Erstellung eines Bauwerksbuchs anfragt oder beauftragt oder die Software nutzt. Nettohonorar: das vereinbarte Honorar der Fachfirma ohne Umsatzsteuer, einschließlich der gewählten Optionen. Servicegebühr, Provision und Tippgeber-Vergütung werden davon berechnet. Zahlungsdienstleister: der konzessionierte Zahlungsdienstleister, über den Zahlungen eingezogen, aufgeteilt und ausgezahlt werden; derzeit Stripe.

Teil I · Auftraggeber

§ 3 Unsere Rolle
Wir betreiben eine Plattform, über die Anfragen zur Erstellung eines Bauwerksbuchs an befugte, selbständige Fachfirmen ausgeschrieben werden. Den Werkvertrag über Erstellung und Registrierung des Bauwerksbuchs schließen Sie ausschließlich mit der Fachfirma, deren Angebot Sie annehmen. Sie ist Unternehmer, erbringt die Leistung, stellt Ihnen die Rechnung aus und haftet für die fachliche Arbeit. Wir sind nicht Partei dieses Werkvertrags. Außerdem stellen wir die Software bereit.
§ 4 Ausschreibung und Reihenfolge
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Wir geben jede Ausschreibung vor dem Versand frei. Dann geht sie an eine zuständige Fachfirma nach der anderen, grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge; zuständig ist eine Fachfirma nach dem Einsatzgebiet in ihrem Profil. Eine Fachfirma, die bereits ein Nachbarhaus bearbeitet, wird vorgereiht. In begründeten Einzelfällen, etwa wenn eine Firma ausgelastet ist, ändern wir die Reihenfolge. Jede hat 48 Stunden an Werktagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) Zeit für ein Angebot. Eine Vorreihung gegen Entgelt gibt es nicht. Einen Anspruch auf ein Angebot gibt es nicht. Stellen Sie Ihre Anfrage über die eigene Anfrageseite einer Fachfirma, geht sie ohne unsere Freigabe nur an diese Firma. Kann oder will sie nicht anbieten, entscheiden Sie, ob die Anfrage an andere Fachfirmen geht.
§ 5 Zustandekommen der Verträge
Werkvertrag: Die Fachfirma legt ein Angebot mit Leistungen, Honorar und Terminen. Der Werkvertrag kommt zustande, wenn Sie es mit dem Knopf „Zahlungspflichtig beauftragen und Termin bestätigen“ annehmen. Mit demselben Klick kommt unser Vertrag über die Vermittlung zustande, für den wir die Servicegebühr berechnen (§ 6). Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung mit Angebot, Vertragspartner und Rücktrittsbelehrung sowie, falls Sie es erklärt haben, Ihrem Verlangen auf vorzeitigen Beginn samt Ihrer Bestätigung, dass Ihr Rücktrittsrecht bei vollständiger Erbringung erlischt. Nutzung der Software: Der Vertrag kommt mit Ihrer Registrierung und Ihrer Zustimmung zu diesen AGB zustande. Eine Anfrage allein begründet ihn nicht; für Ausschreibung und Vergabe gelten diese AGB, denen Sie beim Absenden zustimmen. Ein kostenpflichtiges Software-Abo schließen Sie gesondert ab, sobald wir es anbieten.
§ 6 Preise und Servicegebühr
Das Honorar legt die Fachfirma in ihrem Angebot fest; Preisangaben auf unserer Website sind Richtwerte und kein Angebot. Für die Vermittlung berechnen wir Ihnen eine Servicegebühr von 2 % des Nettohonorars. Sie ist für jede Zahlungsart gleich. Die Servicegebühr ist unser Entgelt: Die Fachfirma weist sie in ihrer Rechnung in unserem Namen und auf unsere Rechnung als eigene Position aus, mit der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Vor der Annahme sehen Sie den Gesamtpreis samt Servicegebühr und Umsatzsteuer. Preise verstehen sich in Euro, für Unternehmer zuzüglich Umsatzsteuer, für Verbraucher als Endpreise. Eine Eigentümergemeinschaft nach dem WEG ist in der Regel Verbraucherin, auch wenn eine Hausverwaltung für sie handelt; für sie gelten dann die Regeln für Verbraucher. Geben Sie deshalb bei der Beauftragung an, für wen Sie handeln. Zahlungen in anderen Währungen sind ausgeschlossen.
§ 7 Zahlung und Freigabe des Bauwerksbuchs
Bezahlt wird nach Fertigstellung, binnen 14 Tagen ab Rechnung, über die angezeigten Zahlungsarten beim Zahlungsdienstleister. Die Zahlung geht an die Fachfirma. Der Zahlungsdienstleister teilt sie nach den zugrunde liegenden Vereinbarungen auf und führt uns dabei unsere Servicegebühr und die von der Fachfirma uns geschuldete Vermittlungsprovision ab. Das ändert nichts an dem Betrag, den Sie schulden. Die Fachfirma übergibt das Bauwerksbuch Zug um Zug gegen Bezahlung. In ihrem Auftrag gibt die Software es nach Zahlungseingang frei; bis dahin sehen Sie eine Vorschau. Bucht ein Unternehmer eine Zahlung zurück, kann die Fachfirma die Freigabe bis zur Klärung aussetzen.
§ 8 Stornierung und Erstattung
Vor der Annahme können Sie eine Ausschreibung jederzeit zurückziehen. Nach der Annahme gilt für Verbraucher das Rücktrittsrecht (siehe Rücktrittsbelehrung), im Übrigen das Gesetz und die Vereinbarung mit der Fachfirma. Erstattungen gehen auf den ursprünglichen Zahlungsweg zurück. Treten Sie als Verbraucher vom Prüfauftrag zurück, entfällt die Servicegebühr, und wir erstatten sie vollständig. Wird im Übrigen ein Teil des Honorars erstattet, erstatten wir die Servicegebühr im selben Verhältnis.
§ 9 Gemeinsame Begehung
Liegen mehrere Gebäude nahe beieinander, kann eine Fachfirma einen Nachlass von 5 bis 10 % anbieten. Er gilt erst, wenn alle Gebäude der Gruppe an diese Fachfirma vergeben sind, und dann für alle zugleich.
§ 10 Software und Fristen
Die Software führt Ihr Bauwerksbuch, legt Dokumente ab und berechnet Fristen aus Ihren Angaben (etwa Baujahr, Fläche, Lage) und den Regeln des § 128a Bauordnung für Wien. Jede Frist zeigt, worauf sie beruht. Die Fristberechnung ist eine Hilfsfunktion: Stimmen Ihre Angaben nicht oder entscheidet die Behörde anders, gilt das. Prüfen Sie Angaben und Ergebnisse auf Plausibilität. Wenn Sie beim Hochladen zustimmen, wertet ein Sprachmodell den Inhalt Ihrer Unterlagen aus und schlägt Dokumentart und Gebäudedaten vor. Jedes Ergebnis ist ein Vorschlag, den Sie bestätigen. Ohne Zustimmung erfassen Sie die Angaben selbst; die Nutzung der Software hängt davon nicht ab. Die Software ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung durch eine befugte Person.
§ 11 Software-Abo: Laufzeit und Kündigung
Gilt, sobald wir kostenpflichtige Pakete anbieten. Das Abo läuft ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn es nicht mit einem Monat Frist zum Ende der Laufzeit gekündigt wird; eine E-Mail genügt. Vor jeder Verlängerung erinnern wir Sie per E-Mail an Kündigungsfrist und Folgen. Verbraucher können mit zwei Monaten Frist zum Ende des ersten Jahres und danach zum Ende jedes Halbjahres kündigen (§ 15 KSchG). Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Software-Abo: Abrechnung
Abgerechnet wird monatlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift. Sie erteilen dafür ein SEPA-Mandat und sorgen für Deckung; die Rechnung kündigt den Einzug an. Eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift ersetzen Sie mit den Kosten, die uns die Bank verrechnet. Bei Verzug können wir die Software nach Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen vorübergehend sperren; Ihre Daten bleiben erhalten. Verzugszinsen richten sich nach dem Gesetz (§ 456 UGB für Unternehmer).
§ 13 Software-Abo: Preisänderungen
Gegenüber Unternehmern können wir die Abo-Preise mit 30 Tagen Vorankündigung per E-Mail ändern; Sie können bis zum Wirksamwerden zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Gegenüber Verbrauchern ändern sich die Preise nur nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria, einmal jährlich, frühestens zwei Monate nach Vertragsschluss, und zwar nach oben wie nach unten. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsschlusses verlautbarte Index; tritt ein anderer Index an seine Stelle, gilt dieser.
§ 14 Verfügbarkeit und Änderungen der Software
Wir erbringen die Software mit angemessener Sorgfalt und halten sie verfügbar, so gut es wirtschaftlich zumutbar ist. Geplante Wartungen kündigen wir vorab an und legen sie in nutzungsarme Zeiten. Wir entwickeln die Software weiter. Wir ändern sie nur aus triftigem Grund, etwa wegen Sicherheit, Rechtsänderung oder technischer Weiterentwicklung, und ohne zusätzliche Kosten für Sie. Über eine Änderung informieren wir Sie klar und verständlich per E-Mail. Beeinträchtigt eine Änderung Ihren Zugang oder die Nutzung mehr als nur geringfügig, informieren wir Sie mindestens 30 Tage vorher auf einem dauerhaften Datenträger; Sie können den Vertrag dann binnen 30 Tagen kostenlos auflösen. Die Frist beginnt mit der Änderung oder, wenn die Information später zugeht, mit deren Zugang (§ 27 VGG).
§ 15 Ihre Mitwirkung
Sie stellen vollständige und richtige Objekt- und Kontaktdaten bereit, erteilen nötige Vollmachten (etwa für die MA 37) und prüfen Angebote und Termine. Wer für eine Eigentümergemeinschaft, einen Eigentümer oder eine Organisation handelt, bestätigt, dazu berechtigt zu sein. Halten Sie Ihre Zugangsdaten geheim. Beschwerden richten Sie an hi@bauwerksbuchhaltung.com; wir antworten binnen fünf Werktagen. Betrifft eine Beschwerde die fachliche Leistung, leiten wir sie an die Fachfirma weiter.
§ 16 Gewährleistung und Haftung
Für die fachliche Leistung (Begehung, Mängelliste, Bauwerksbuch, behördliche Schritte) haftet die beauftragte Fachfirma. Wir haften für Vermittlung, Software und Zahlungsabwicklung. Verbrauchern gegenüber gelten Gewährleistung und Haftung nach dem Gesetz. Unternehmern gegenüber haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit haften wir ihnen nicht, ausgenommen bei Personenschäden. Für Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs, etwa bei Netzbetreibern, und für Inhalte Dritter haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

Teil II · Fachfirmen

§ 17 Verhältnis zum Kooperationsvertrag
Teil II ergänzt den Kooperations- und Vermittlungsvertrag, den wir mit jeder Fachfirma einzeln schließen und den diese mit ID Austria signiert. Bei Widerspruch geht der Vertrag vor.
§ 18 Befugnis, Versicherung, Unabhängigkeit
Fachfirmen verfügen über die nötigen Befugnisse (etwa nach Ziviltechnikergesetz oder GewO) und eine Berufshaftpflichtversicherung mit der im Kooperationsvertrag genannten Deckung. Änderungen bei Befugnis, Versicherung, Vertretung, Insolvenz oder behördlichen Verfahren melden sie unverzüglich. Sie halten Gesetze, Standes- und Berufsrecht ein. Fachfirmen arbeiten fachlich unabhängig und weisungsfrei. Wir nehmen keinen Einfluss auf Inhalt und Ergebnis ihrer Prüfung.
§ 19 Zuteilung und Reihenfolge
Ausschreibungen gehen nacheinander an die zuständigen Fachfirmen, grundsätzlich alphabetisch nach Namen, mit 48 Stunden an Werktagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) je Firma. Wer bereits ein Nachbarhaus bearbeitet, wird vorgereiht. Zuständig ist eine Firma nach dem Einsatzgebiet in ihrem Profil. Eine Vorreihung gegen Entgelt gibt es nicht. Ändern wir die Reihenfolge oder überspringen wir eine Firma, begründen wir das. Anfragen über die eigene Anfrageseite einer Fachfirma gehen nur an sie.
§ 20 Vertrag mit dem Auftraggeber
Fachfirmen schließen den Werkvertrag im eigenen Namen und verwenden gegenüber Verbrauchern verbraucherkonforme Bedingungen. Sie beauftragen uns, ihre Informationen, Rücktrittsbelehrung und das Verlangen auf vorzeitigen Beginn auf der Plattform anzuzeigen, das Bauwerksbuch nach Zahlungseingang freizugeben und es bei einer Rückbuchung durch einen Unternehmer bis zur Klärung wieder zu sperren. Sie bevollmächtigen uns, Erklärungen des Auftraggebers, auch einen Rücktritt, für sie entgegenzunehmen; eine solche Erklärung gilt mit dem Eingang bei uns als ihr zugegangen, und wir leiten sie unverzüglich weiter.
§ 21 Zahlung und Provision
Auftraggeber zahlen über den Zahlungsdienstleister direkt auf das Konto der Fachfirma; dafür stimmt sie der Stripe-Kontovereinbarung zu. Wir erhalten 20 % des Nettohonorars als Provision, bei Aufträgen über die eigene Anfrageseite der Fachfirma 10 %, und die Servicegebühr des Auftraggebers; beides behält der Zahlungsdienstleister für uns ein. Über die Provision stellen wir monatlich Rechnung. Ohne unterschriebenen Vertrag und zahlungsfähiges Konto erhält eine Fachfirma keine Ausschreibungen. Vermittelte Aufträge werden nicht an der Plattform vorbei abgewickelt, weil sich unsere Vermittlung nur über die Abwicklung auf der Plattform finanziert und der Auftraggeber dort Zahlung, Rücktritt und Unterlagen an einem Ort hat; Einzelheiten regelt der Kooperationsvertrag.Stripe-Kontovereinbarung
§ 22 Daten
Vor der Vergabe sehen Fachfirmen nur das Exposé (Bezirk, Gebäudedaten, kein Name, keine Anschrift). Nach der Vergabe erhalten sie die Kontaktdaten des Auftraggebers und verarbeiten sie als eigene Verantwortliche. Umsätze melden wir nach dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG, DAC7) dem Finanzamt. Fachfirmen sehen in der Anwendung ihre Anfragen, Angebote, Aufträge, Zahlungen und Bewertungsgrundlagen; Daten anderer Fachfirmen und zusammengefasste Auswertungen erhalten sie nicht. Nach Vertragsende bleiben ihre Rechnungen und Gutschriften abrufbar. Auf Anfrage sagen wir einer Fachfirma, welche Daten über ihre Tätigkeit bei uns liegen.
§ 23 Haftung und Freistellung
Fachfirmen haften allein für die fachgerechte und gesetzeskonforme Leistung (insbesondere § 128a Bauordnung für Wien), für Leistungen nach ÖNORM B 1300/B 1301 und behördliche Wege (MA 37), soweit sie vereinbart oder fachlich geboten sind. Sie halten uns gegenüber Ansprüchen Dritter aus ihren fachlichen Leistungen schad- und klaglos und wirken bei Abwehr und Aufklärung mit.
§ 24 Sperre, Kündigung, Änderungen, Beschwerden
Schränken wir das Konto einer Fachfirma ein oder sperren es, nennen wir vorher den Grund. Gründe sind insbesondere: Wegfall von Befugnis oder Versicherung, unrichtige Angaben, Abwicklung vermittelter Aufträge an der Plattform vorbei, wiederholt unbeantwortete Anfragen und begründete Beschwerden über Rechtsverstöße. Die Fachfirma kann den Sachverhalt im Beschwerdeverfahren klären. Eine Kündigung kündigen wir 30 Tage vorher mit Begründung an, außer bei schwerem Verstoß oder gesetzlicher Pflicht. Änderungen von Teil II kündigen wir 15 Tage vorher an; die Fachfirma kann dann kündigen. Beschwerden richten Fachfirmen an hi@bauwerksbuchhaltung.com.

Teil III · Tippgeber

§ 25 Was ein Tipp ist
Tippgeber nennen uns Auftraggeber oder Gebäude, über ihren Empfehlungslink oder einen Tipp in der Anwendung. Sie vermitteln, beraten und vertreten dabei nicht. Einzelheiten regelt der Tippgebervertrag, den sie mit ID Austria signieren.
§ 26 Vergütung
Tippgeber erhalten 10 % des Nettohonorars, höchstens die Hälfte unserer Provision, für jeden Auftrag, den ein empfohlener Auftraggeber in den ersten 12 Monaten nach der Empfehlung bezahlt. Es zählt die erste Empfehlung. Für Aufträge über die eigene Anfrageseite einer Fachfirma gibt es keine Vergütung. Wird eine Zahlung erstattet oder zurückgebucht, wird die Vergütung entsprechend storniert. Ausgezahlt wird per Gutschrift und SEPA-Überweisung, sobald der Tippgebervertrag unterschrieben ist und wir den Tippgeber freigeschaltet haben.
§ 27 Wer für wen handelt
Handelt ein Tippgeber für den Empfohlenen, etwa als dessen Hausverwaltung, erhält er eine Vergütung nur, wenn er sie ihm vorher nachweislich (etwa per E-Mail) offenlegt und dieser zustimmt. Für Empfehlungen zwischen zwei Organisationen, denen dieselbe Person angehört, gibt es keine Vergütung.
§ 28 Pflichten des Tippgebers
Gewerbe, Steuern und Sozialversicherung klären Tippgeber selbst. Zahlungen an Privatpersonen melden wir, wo das Gesetz es verlangt, dem Finanzamt (§ 109a EStG). Einen Tipp über eine andere Person geben Tippgeber nur, wenn diese mit einer Kontaktaufnahme durch uns einverstanden ist. Werbeanrufe und Werbe-E-Mails ohne vorherige Einwilligung sind nicht erlaubt (§ 174 TKG 2021).

Teil IV · Für alle

§ 29 Nutzungsrechte und Inhalte
Wir räumen Ihnen für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software zu nutzen. Ihre Daten und Dokumente bleiben Ihre; Sie räumen uns nur die Rechte ein, die wir für Betrieb, Support und Abrechnung brauchen, und sichern zu, über die nötigen Rechte an Ihren Inhalten zu verfügen. Rechte an Software und Marke bleiben bei uns.
§ 30 Datenschutz
Für Konten, Marktplatz, Zahlung und Tippgeber-Programm sind wir Verantwortliche. Für die Inhalte Ihres Bauwerksbuchs sind Sie verantwortlich und wir Ihr Auftragsverarbeiter; dafür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Nach einer Vergabe ist die Fachfirma für die Daten, die sie erhält, selbst verantwortlich. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.DatenschutzerklärungAuftragsverarbeitung
§ 31 Rechtswidrige Inhalte
Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht hochgeladen werden. Meldungen dazu nehmen wir elektronisch unter hi@bauwerksbuchhaltung.com entgegen (Art. 16 DSA). Bitte nennen Sie, warum der Inhalt rechtswidrig ist, wo genau er steht (Adresse oder Objekt und Dokument), Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, und bestätigen Sie, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Wir bestätigen den Eingang und teilen Ihnen unsere Entscheidung mit. Über Meldungen entscheiden Menschen; automatisierte Moderation setzen wir nicht ein. Schränken wir etwas ein, sagen wir Ihnen warum und wie Sie widersprechen können. Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach dem Digital Services Act ist dieselbe Adresse, auf Deutsch oder Englisch.
§ 32 Ende des Vertrags
Sie können die Nutzung jederzeit mit einer E-Mail beenden; für das Software-Abo gilt § 11. Ihre Dokumente laden Sie je Objekt als ZIP herunter; nach dem Ende stellen wir sie Ihnen noch 30 Tage bereit und löschen Ihre Daten danach, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Aus wichtigem Grund können wir sperren oder kündigen und nennen den Grund.
§ 33 Änderungen dieser AGB
Wir ändern diese AGB nur in diesen Fällen: zur Anpassung an geänderte Gesetze, Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben, für neue Funktionen, die Sie nicht nutzen müssen, und für Änderungen ohne Nachteil für Sie. Preis, Hauptleistung und Haftung ändern wir so nie. Wir schicken die Änderung per E-Mail mit Hinweis auf das, was sich ändert: Verbrauchern zwei Monate, Unternehmern 30 Tage, Fachfirmen für Teil II 15 Tage vor dem Wirksamwerden. Widersprechen Sie bis dahin nicht, gilt die neue Fassung; darauf weisen wir in der E-Mail eigens hin. Widersprechen Sie, gilt die alte Fassung weiter, und beide Seiten können kündigen.
§ 34 Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Verbraucher behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts; sie können an ihrem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort klagen und nur dort geklagt werden (§ 14 KSchG). Für Unternehmer ist das in Wien für Handelssachen sachlich zuständige Gericht zuständig.
§ 35 Streitbeilegung
An Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Können wir eine Beschwerde eines Verbrauchers nicht einvernehmlich lösen, nennen wir die zuständige Stelle (etwa die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, verbraucherschlichtung.at) auf einem dauerhaften Datenträger (§ 19 Abs. 3 AStG). Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 eingestellt.
§ 36 Kontakt
Bauwerksbuchhaltung GmbH, Hansalgasse 4 / Top 16, 1030 Wien, FN 689130 b, Handelsgericht Wien, hi@bauwerksbuchhaltung.com.Impressum

Rücktrittsbelehrung (für Verbraucher)

Ihr Rücktrittsrecht
Sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher, können Sie von einem über die Plattform geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, beim Prüfauftrag also ab der Annahme des Angebots. Ihr Vertragspartner für den Prüfauftrag ist die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Fachfirma, mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Es gibt zwei Verträge: den Prüfauftrag (Werkvertrag mit der Fachfirma) und Ihren Vertrag mit uns über die Servicegebühr (und, sobald angeboten, eine kostenpflichtige Software). Unsere Servicegebühr hängt am Prüfauftrag: Treten Sie vom Prüfauftrag zurück, entfällt sie, ohne dass Sie gesondert zurücktreten müssen. Sie können auch nur von Ihrem Vertrag mit uns zurücktreten; der Prüfauftrag bleibt davon unberührt, die Servicegebühr entfällt.
So treten Sie zurück
Am einfachsten über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ beim Auftrag in der Anwendung. Damit treten Sie vom Prüfauftrag und zugleich von unserem Vertrag über die Servicegebühr zurück. Die Schaltfläche steht bereit, solange Ihr Rücktrittsrecht besteht, und wir bestätigen den Eingang unverzüglich per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit Ihrer Erklärung. Sie können auch eine eindeutige Erklärung per E-Mail an hi@bauwerksbuchhaltung.com oder an die Fachfirma senden, etwa mit dem Muster-Widerrufsformular unten; geben Sie dabei an, ob Sie vom Prüfauftrag (und damit auch von unserem Vertrag) oder nur von unserem Vertrag über die Servicegebühr zurücktreten. Es genügt, wenn Sie die Erklärung vor Ablauf der Frist absenden (§ 13 Abs. 1 FAGG). Die Fachfirma hat uns bevollmächtigt, Ihren Rücktritt entgegenzunehmen; wir leiten ihn unverzüglich weiter.
Folgen des Rücktritts
Bereits geleistete Zahlungen erhalten Sie unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns oder bei der Fachfirma eingegangen ist, auf demselben Zahlungsweg: das Honorar von der Fachfirma, die Servicegebühr von uns, beides über den Zahlungsdienstleister. Für die Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Fachfirma schon während der Frist beginnt, und treten Sie danach zurück, zahlen Sie einen Betrag, der dem Anteil der bis zu Ihrer Rücktrittserklärung erbrachten Leistung am Gesamtumfang des Vertrags entspricht (§ 16 FAGG).
Wann das Recht erlischt
Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht ist, beim Prüfauftrag also mit der Übergabe des fertigen Bauwerksbuchs. Voraussetzung ist, dass Sie den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt und bestätigt haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht damit bei vollständiger Erbringung verlieren.
Unternehmer
Unternehmerinnen und Unternehmer haben kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Für sie gilt § 8 der AGB (Stornierung und Erstattung).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Fachfirma (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse wie dort angegeben) oder an Bauwerksbuchhaltung GmbH, Hansalgasse 4 / Top 16, 1030 Wien, hi@bauwerksbuchhaltung.com: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.