
Erstbericht zur Erstprüfung
Der Erstbericht ist der schriftliche Bericht zur Erstprüfung. Er bündelt, was in den Schritten davor entstanden ist, und geht der Registrierung bei der Stadt Wien voraus.
Was dazugehört
Das Büro verfasst den schriftlichen Bericht zur Erstprüfung. Er bündelt die Ergebnisse der vorherigen Schritte: Befund, Mängel, Maßnahmen und Prüfabstände. Auf ihn bezieht sich jede spätere Prüfung, wenn sie den Zustand mit dem der Erstprüfung vergleicht.
Warum es für das Bauwerksbuch zählt
Mit dem Erstbericht liegt die Erstprüfung schriftlich vor. Er ist das Dokument, das Sie im Schadensfall, beim Verkauf oder gegenüber Bank und Versicherung vorlegen können, und der Ausgangspunkt jeder späteren Prüfung.
Was Sie bekommen
- Den schriftlichen Bericht zur Erstprüfung
- Abgelegt in der Akte Ihres Gebäudes
- Als Export weitergebbar, etwa an Käufer, Bank oder Versicherung
Wer das macht
Ausschließlich das befugte Büro, das die Erstprüfung durchgeführt hat. Es steht mit seiner Befugnis für den Inhalt ein, und deshalb ist der Bericht kein Formular, das jemand anderer ausfüllen könnte.
Für wen
Für Eigentümer und Hausverwaltungen, die den Bericht zur Erstprüfung im Schadensfall, beim Verkauf oder gegenüber Bank und Versicherung vorlegen wollen.
Häufige Fragen
- Ist der Erstbericht dasselbe wie das Bauwerksbuch?
- Nein. Der Erstbericht ist der Bericht zur Erstprüfung und ein Teil des Bauwerksbuchs. Das Bauwerksbuch umfasst daneben die Liste der Bauteile, die Prüfintervalle, die Mängelliste und die Blätter für die künftigen Prüfungen, und es wird über die Jahre weitergeführt.
- Wer bekommt den Erstbericht?
- Sie als Auftraggeber. Er liegt in der Akte Ihres Gebäudes, und Sie entscheiden, wem Sie ihn weitergeben.
- Wann entsteht der Erstbericht?
- Wenn Bauteile, Intervalle, Mängel und Maßnahmen feststehen, also nach der Erstbegehung und der Aufbereitung ihrer Ergebnisse. Im Leistungsbild ist er der Schritt vor der Registrierung bei der Stadt Wien.
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