
Mangelbehebungsmaßnahmen zuordnen
Ein Mangel auf der Liste ist erst der Anfang. In diesem Schritt ordnet das Büro jedem Mangel eine Maßnahme zu, damit klar ist, was zu tun ist und bis wann.
Was dazugehört
Das Büro weist jedem erhobenen Mangel eine Behebungsmaßnahme zu und hält eine Frist fest, in Monaten oder als Datum. Maßgeblich für jede Frist ist das Datum. Die Mängelübersicht der Software zeigt, welche Fristen in den nächsten 90 Tagen ablaufen.
Warum es für das Bauwerksbuch zählt
Nach §1319 ABGB haftet der Besitzer für Schäden durch mangelhafte Beschaffenheit des Gebäudes. Eine dokumentierte Maßnahme mit Frist und Erledigung ist der Nachweis, dass nicht nur geprüft, sondern auch gehandelt wurde.
Vom Mangel zur Nachprüfung
- Offen: der Mangel ist erhoben
- Beobachtung: der Mangel wird bewusst verfolgt, etwa ein Riss
- Beauftragt und in Bearbeitung: jemand arbeitet daran
- Erledigt und nachgeprüft: die Behebung ist abgeschlossen und kontrolliert
In der Software durchläuft jeder Mangel dieselben Stationen, und jede Änderung wird ergänzt, nie überschrieben.
Wer das macht
Die Maßnahmen ordnet das befugte Büro zu. Die Behebung veranlassen Sie oder Ihre Hausverwaltung, und in der Software halten Sie den Fortschritt fest, mit Fotos und Rechnungen an der Zeile, zu der sie gehören.
Für wen
Für Hausverwaltungen und Eigentümer, die die Behebung von Mängeln veranlassen und nachweisen müssen, und für Bauträger, die dokumentierte Maßnahmen mit Frist brauchen.
Häufige Fragen
- Muss ich jeden Mangel sofort beheben?
- Nicht jeder Mangel ist gleich dringend. Das Büro ordnet jedem Mangel eine Maßnahme mit Frist zu, und daran richten Sie die Behebung aus.
- Wie weise ich nach, dass ein Mangel behoben ist?
- In der Software führen Sie den Mangel bis „erledigt“ und hängen Fotos und Rechnungen an die Zeile. Mit der Nachprüfung ist die Behebung kontrolliert.
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