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Pflichten und Fristen

Bauwerksbuch Wien: Fristen und Prüfintervalle

Bis Ende 2030 brauchen rund 57.000 Gebäude in Wien ein Bauwerksbuch. Danach ist es nicht fertig, sondern wird weitergeführt: wie oft wieder geprüft wird, hängt vom Zustand jedes Bauteils ab.

1 · Erstellung

Bis wann das Bauwerksbuch vorliegen muss

Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Gebäude errichtet wurde, nicht der Tag der Anfrage.

Frist 1

31.12.2027

Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden

rund 32.400 Gebäude

Frist 2

31.12.2030

Gebäude, errichtet von 1919 bis 1944

rund 25.000 weitere Gebäude

Zusammen rund 57.000 Gebäude in Wien.

Ausgenommen sind Gebäude mit nicht mehr als 50 m² bebauter Grundfläche sowie Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser. Für Gebäude ab 1945 gibt es keinen Stichtag, ein Bauwerksbuch ist dort empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.

Betrifft es Ihr Gebäude? Zum §128a-Check

2 · Danach

Wie oft wieder geprüft wird

Das Bauwerksbuch wird nicht erneuert, es wird weitergeführt. Bei jeder Prüfung ordnet der Bauwerksprüfer jedes Bauteil einer Zustandskategorie von A bis D zu. Die Kategorie bestimmt, wann das nächste Mal geprüft wird und wer prüft.

ZustandFassade, Treppen, SonderbauteileDach, Decken, WändeWer prüft
AGuter Zustand10 Jahre10 JahreDer Bauwerksprüfer, eine nach §128a befugte Fachperson
BLeichter Mangel3 Jahre5 JahreEigentümer, Hausverwaltung oder ein Kontrolleur nach ÖNORM B 1300
CSchwerer Mangel1 Jahr1 JahrEigentümer, Hausverwaltung oder ein Kontrolleur nach ÖNORM B 1300
DGefahr in VerzugsofortsofortSofort handeln, danach Prüfung nach der Sanierung
  • Die Werte sind Höchstabstände. Der Bauwerksprüfer kann sie je nach Mangel verkürzen, zum Beispiel auf drei Monate.
  • Bei B und C ist die nächste Prüfung eine Zwischenkontrolle. Sie ersetzt die Hauptprüfung durch den Bauwerksprüfer nicht und setzt deren Frist nicht zurück.
  • Im Regelfall wird das Bauwerksbuch wie bei der Erstprüfung spätestens alle zehn Jahre wieder geprüft.

3 · Was außerdem gilt

Pflichten neben den Fristen

  • Die Behörde kann das Bauwerksbuch jederzeit verlangen

    Auf Verlangen ist es der Baubehörde vorzulegen, als PDF und mit der Registrierungsnummer. Vorab geschickt wird es nicht.

  • Die Instandhaltung bleibt Pflicht

    Ein Bauwerksbuch ersetzt die Erhaltungspflichten der Bauordnung nicht. Wer prüfen lässt, muss Mängel trotzdem beheben.

  • Die Begehung nach ÖNORM B 1300 ist freiwillig

    Sie ist eine Norm, keine gesetzliche Pflicht. Warum sie sich trotzdem lohnt und wie sie sich vom Bauwerksbuch unterscheidet, steht auf der eigenen Seite.

    Zur Begehung nach ÖNORM B 1300

Quelle

Erläuterungen zum Bauwerksbuch gemäß Bauordnung für Wien, MA 37, Stand 23.05.2025: Kapitel 2.3 (Anzahl der Gebäude), Kapitel 2.7.1 und Anhang B (Prüfintervalle), Kapitel 3.5 (Einsicht durch die Behörde). Zuletzt geprüft am 09.10.2026, eine neuere Fassung gab es nicht.

Fristen im Blick behalten

Wir organisieren die Erstellung über befugte Fachpersonen. Danach stehen die Termine jedes Bauteils in der Software, mit Datum im Kalender.