Für Eigentümer
Pflicht erfüllt, Haftung abgesichert
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach §128a, ohne sich in Paragrafen und Behördentermine einarbeiten zu müssen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Bauwerks. Kommt es zu einem Schaden, kehrt §1319 ABGB die Beweislast um: Sie müssen nachweisen, dass Sie alle zumutbare Sorgfalt angewendet haben. Ein ordentlich geführtes Bauwerksbuch ist genau dieser Nachweis.
Wir nehmen Ihnen den komplizierten Teil ab. Sie legen Ihr Objekt an, wir prüfen die Pflicht und die zutreffende Frist, koordinieren befugte Sachverständige und halten Ihr Bauwerksbuch danach automatisch aktuell. Sie müssen sich weder mit der Bauordnung noch mit Behördenterminen befassen.
Beispiele typischer Objektprofile und Abläufe folgen.
Ihre Vorteile
Klarheit über die Pflicht
Wir prüfen, ob und ab wann §128a für Ihr Objekt gilt.
Befugte Sachverständige
Befugte Sachverständige, für Sie koordiniert.
Haftung abgesichert
Lückenloser Nachweis der Sorgfaltspflicht nach §1319 ABGB.
Laufend gepflegt
Fristen werden automatisch überwacht, Folgeprüfungen angestoßen.

Unverbindliche Erstberatung
Wir prüfen Ihre Pflicht und nennen die zutreffende Frist.