Für Eigentümer

Pflicht erfüllt, Haftung abgesichert

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach §128a, ohne sich in Paragrafen und Behördentermine einarbeiten zu müssen.

Als Eigentümerin oder Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Bauwerks. Kommt es zu einem Schaden, kehrt §1319 ABGB die Beweislast um: Sie müssen nachweisen, dass Sie alle zumutbare Sorgfalt angewendet haben. Ein ordentlich geführtes Bauwerksbuch ist genau dieser Nachweis.

Wir nehmen Ihnen den komplizierten Teil ab. Sie legen Ihr Objekt an, wir prüfen die Pflicht und die zutreffende Frist, koordinieren befugte Sachverständige und halten Ihr Bauwerksbuch danach automatisch aktuell. Sie müssen sich weder mit der Bauordnung noch mit Behördenterminen befassen.

Beispiele typischer Objektprofile und Abläufe folgen.

Ihre Vorteile

  • Klarheit über die Pflicht

    Wir prüfen, ob und ab wann §128a für Ihr Objekt gilt.

  • Befugte Sachverständige

    Befugte Sachverständige, für Sie koordiniert.

  • Haftung abgesichert

    Lückenloser Nachweis der Sorgfaltspflicht nach §1319 ABGB.

  • Laufend gepflegt

    Fristen werden automatisch überwacht, Folgeprüfungen angestoßen.

Unverbindliche Erstberatung

Wir prüfen Ihre Pflicht und nennen die zutreffende Frist.

Kostenlose Erstberatung