Für Sachverständige

Bauwerksbücher erstellen, Akquise uns überlassen

Sie sind befugt, Bauwerksbücher nach §128a zu erstellen? Wir bringen Ihnen die Aufträge und übernehmen die Koordination. Sie konzentrieren sich auf die Prüfung.

Mit der §128a-Pflicht entsteht über Jahre ein konstanter Bedarf an Prüfungen und Bauwerksbüchern: tausende Gebäude, gestaffelte Fristen, planbare Auslastung.

Über die Plattform erhalten Sie qualifizierte Anfragen aus Ihrer Region, eine koordinierte Abwicklung von der Beauftragung bis zur Registrierung und ein transparentes Honorar. Den administrativen Teil übernehmen wir.

Wer mitmachen kann

  • Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker der einschlägigen Fachgebiete
  • Gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige
  • Technische Büros und Ingenieurbüros mit entsprechender Berechtigung
  • Planbare Aufträge

    Konstanter Bedarf durch gestaffelte Fristen bis 2030 und darüber hinaus.

  • Vorqualifizierte Anfragen

    Wir klären Pflicht, Frist und Objekt vor. Sie steigen bei der Prüfung ein.

  • Koordinierte Abwicklung

    Terminierung, Kommunikation und Registrierung laufen über die Plattform.

  • Transparentes Honorar

    Ihr Honorar wird vorab klar ausgewiesen, ohne versteckte Abzüge.

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