
Zusatzleistungen zum Bauwerksbuch
Leistungen, die über das gesetzliche Bauwerksbuch hinausgehen. Drei davon wählen Sie im Angebot des Büros dazu, zwei bekommen Sie auf Anfrage.
Fünf Leistungen nach Wahl
Keine davon ist für das Bauwerksbuch vorgeschrieben. Jede hat ihren eigenen Grund, und jede Seite sagt, welchen.
- einmalig
Aushebung des Bauakts bei der MA 37
Einreichpläne, Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen und Statik aus dem Bauakt bei der Baupolizei beschaffen.
Mehr erfahren - einmalig
3D-Scan des Bestandsgebäudes
Eine digitale 3D-Aufnahme der Allgemeinflächen, Keller, Stiegenhäuser und Gänge.
Mehr erfahren - einmalig
Sicherheitsbegehung nach ÖNORM B 1300/1301
Eine sicherheitstechnische Begehung samt Bericht, aufbauend auf der Erstbegehung. Freiwillig, nicht Pflicht.
Mehr erfahren - Auf Anfrage
Elektronisches Wartungsbuch
Wartungen von Anlagen und Bauteilen digital statt im Ordner: Intervalle, fällige Termine und Nachweise.
Mehr erfahren - Auf Anfrage
Wertermittlung zur Unterversicherung
Was die Wiederherstellung Ihres Gebäudes heute kosten würde, gegenübergestellt der Versicherungssumme.
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Wählbar im Angebot
Die Aushebung des Bauakts, der 3D-Scan und die Sicherheitsbegehung nach ÖNORM B 1300/1301 stehen im Leistungsbild als wählbare Positionen. Bietet ein Büro sie an, sehen Sie sie im Angebot neben den Grundleistungen und entscheiden, ob Sie sie dazunehmen.
Auf Anfrage
Das elektronische Wartungsbuch und die Wertermittlung zur Unterversicherung stehen nicht in den Angeboten der Büros. Umfang und Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Häufige Fragen
- Sind Zusatzleistungen für das Bauwerksbuch vorgeschrieben?
- Nein. Vorgeschrieben ist das Bauwerksbuch nach §128a BO Wien. Die Zusatzleistungen wählen Sie nach Bedarf, die Sicherheitsbegehung nach ÖNORM B 1300 ebenso: eine Norm ist keine gesetzliche Verpflichtung.
- Kann ich eine Zusatzleistung später dazunehmen?
- Die wählbaren Positionen entscheiden Sie im Angebot. Wartungsbuch und Wertermittlung können Sie jederzeit anfragen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Unverbindliche Erstberatung
Wir prüfen Ihre Pflicht und nennen die zutreffende Frist.