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Bauwerksbuchblatt für wiederkehrende Prüfungen

Das Bauwerksbuch wird nicht einmal geschrieben und dann abgelegt. Das Blatt für die wiederkehrenden Prüfungen ist der Teil, in den jede künftige Prüfung eingetragen wird.

Bauwerksbuch-ErstellungGrundleistungeinmalig

Was dazugehört

Das Büro legt ein objektbezogenes Blatt an, auf dem die wiederkehrenden Prüfungen Ihres Gebäudes stehen: welches Bauteil, welche Prüfstufe, in welchem Abstand. Bei jeder Prüfung schließt das Ergebnis dort an. So bleibt die Reihenfolge der Prüfungen über Jahre lesbar, auch wenn die Personen wechseln.

Warum es für das Bauwerksbuch zählt

Die Pflicht nach §128a endet nicht mit der Erstellung. Das Bauwerksbuch muss geführt werden, und wer die Pflicht nicht erfüllt, riskiert eine Verwaltungsstrafe nach §135 BO Wien. Das Blatt macht sichtbar, ob die Prüfungen stattgefunden haben, und zwar für jeden, der es Jahre später aufschlägt.

Was Sie bekommen

  • Ein Blatt je Gebäude mit allen wiederkehrenden Prüfungen
  • Die Prüfstufen von der einfachen Prüfung bis zur Hauptprüfung
  • Die fälligen Termine im Kalender der Software, lange bevor sie eng werden
  • Einen festen Ort, an dem jedes Ergebnis anschließt

Wer das macht

Das Blatt legt das befugte Büro mit der Erstellung an. Geführt wird es danach von denen, die die Prüfungen durchführen: die einfachen Prüfungen von der Hausverwaltung, die Hauptprüfung von einem befugten Büro.

Für wen

Für Hausverwaltungen und Eigentümer, die über Jahre nachweisen wollen, dass die wiederkehrenden Prüfungen ihres Gebäudes stattgefunden haben.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zu den Sonderprüfungen?
Im Leistungsbild sind das zwei Blätter: eines für die wiederkehrenden Prüfungen und eines für Sonder-, Zwischen- und Hauptprüfungen. Beide legt das Büro objektbezogen an, und beide sind eigene Grundleistungen.
Woher weiß ich, wann die nächste Prüfung fällig ist?
Die Software zeigt fällige Prüfungen mit Datum im Kalender, sobald die Erstprüfung datiert ist. Sie müssen keine Fristen selbst nachrechnen.
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