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Laufende Führung und Begleitung

Mit der Registrierung ist das Bauwerksbuch fertig, aber nicht erledigt. Es wird geführt, solange das Gebäude steht: Prüfungen kommen dazu, Mängel werden behoben, die nächste Hauptprüfung rückt näher.

Wiederkehrende Prüfungen

Wie oft ein Bauteil wieder geprüft wird, legt das Bauwerksbuch fest. Grundlage sind die Tabellen der amtlichen Erläuterungen, Anhang A und B, und der Zustand des Bauteils: Die Zustandskategorie A bis D bestimmt, wann wieder geprüft wird und wer prüft. Ein schlechterer Zustand verkürzt den Abstand.

Die Zwischenkontrolle

Je nach Zustand übernimmt die nächste Kontrolle nicht das Büro, sondern der Eigentümer, die Hausverwaltung oder ein Kontrolleur nach ÖNORM B 1300. Diese Zwischenkontrolle ist keine verkürzte Hauptprüfung: sie zählt nie als Haupt- oder Erstprüfung und setzt deren Frist nicht zurück.

Wer was verrechnet

Die laufende Führung erbringt das befugte Büro. Es verrechnet sie als eigene, jährliche Position in seinem Angebot, zusätzlich zur Erstellung. Die Software, in der das Bauwerksbuch geführt wird und in der Termine, Fristen und Mängel für alle Beteiligten laufen, verrechnen wir getrennt davon, monatlich oder jährlich. Einen Betrag nennen wir hier nicht: den Preis der Software nennen wir Ihnen auf Anfrage, den der Führung das Büro in seinem Angebot.

Die Software im Überblick

Für wen die laufende Führung gedacht ist

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, die ihr Bauwerksbuch nicht selbst pflegen wollen, für Hausverwaltungen, bei denen die Führung ohnehin liegt, und für Bauträger und Betriebe, die mehrere Gebäude im Bestand halten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der Führung durch das Büro und der Software?
Das Büro begeht das Gebäude, pflegt Ergebnisse und Mangelbehebungen ein und bereitet die nächste Hauptprüfung vor: das ist die fachliche Leistung, für die es mit seiner Befugnis einsteht. Die Software ist das Werkzeug, in dem das Bauwerksbuch liegt und in dem Sie, Ihre Hausverwaltung und das Büro arbeiten. Beides wird getrennt verrechnet.
Muss das Bauwerksbuch nach der Erstellung weitergeführt werden?
Ja. Das Bauwerksbuch ist keine einmalige Unterlage, es wird über die Lebensdauer des Gebäudes geführt. Wer die Pflicht nicht erfüllt, riskiert eine Verwaltungsstrafe nach §135 BO Wien.
Wer führt die Zwischenkontrolle durch?
Der Eigentümer, die Hausverwaltung oder ein Kontrolleur nach ÖNORM B 1300. Sie ersetzt keine Hauptprüfung durch ein befugtes Büro.
Was kostet die laufende Führung?
Den Betrag nennt das Büro als eigene, jährliche Position in seinem Angebot, zusätzlich zur Erstellung. Die Software verrechnen wir getrennt davon, monatlich oder jährlich.
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