
Registrierung bei der Stadt Wien
Am Ende der Erstellung steht die Registrierung: das Büro registriert das Bauwerksbuch bei der Stadt Wien und bestätigt die erstmalige Überprüfung.
Was dazugehört
Das Büro registriert das Bauwerksbuch bei der Stadt Wien und bestätigt dabei, dass die erstmalige Überprüfung stattgefunden hat. Damit ist die Erstellung abgeschlossen, und die laufende Führung beginnt.
Bis wann
Für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen. Gebäude, die bis 1918 errichtet wurden, brauchen das Bauwerksbuch bis 31.12.2027, Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1944 bis 31.12.2030. Ausgenommen sind Gebäude mit nicht mehr als 50 m² bebauter Grundfläche und Kleingartenhäuser. Für Gebäude ab 1945 gibt es keine Stichtage. Welche Frist gilt, hängt am Baujahr, nicht am Tag der Anfrage.
Ist mein Gebäude betroffen?Wie viele Bauwerksbücher
Wie viele Bauwerksbücher eine Liegenschaft braucht, hängt nach den amtlichen Erläuterungen von der Bauform ab. Bei geschlossener oder gekuppelter Bauweise ist es eines je Haus, bei einer Reihenhauszeile eines je Zeile, und eine Wohnhausanlage mit mehreren Stiegen braucht eines.
Wer das macht
Das befugte Büro, das die Erstprüfung durchgeführt hat. Die Registrierung ist im Leistungsbild eine eigene Grundleistung und gehört zu jedem Angebot.
Für wen
Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Bauträger, deren Gebäude in Wien unter §128a fällt und die das Bauwerksbuch fristgerecht registriert haben müssen.
Häufige Fragen
- Bis wann muss das Bauwerksbuch vorliegen?
- Für Gebäude, die bis 1918 errichtet wurden, gilt der 31.12.2027, für Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1944 der 31.12.2030. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, beantwortet der §128a-Check.
- Braucht jede Stiege ein eigenes Bauwerksbuch?
- Nicht unbedingt. Die amtlichen Erläuterungen setzen das Gebäude einer Stiege gleich und das Bauwerk einem Verband zusammengehörender Gebäude. Eine Wohnhausanlage mit mehreren Stiegen braucht ein Bauwerksbuch.
- Was bestätigt das Büro bei der Registrierung?
- Dass die erstmalige Überprüfung des Gebäudes stattgefunden hat. Registrierung und Bestätigung sind im Leistungsbild eine gemeinsame Grundleistung und der letzte Schritt der Erstellung.
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