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Fotodokumentation der Erstbegehung

Ein Befund ohne Bild ist eine Behauptung. Die Fotodokumentation hält fest, was das Büro bei der Erstbegehung gesehen hat, und wird Teil des Bauwerksbuchs.

Bauwerksbuch-ErstellungGrundleistungeinmalig

Was dazugehört

Das Büro fotografiert bei der Erstbegehung die befundeten Bauteile und die erhobenen Mängel. Die Bilder werden dem Bauwerksbuch beigelegt und dort zugeordnet: einem Mangel, einem Raum oder dem ganzen Gebäude.

Warum es für das Bauwerksbuch zählt

Bei der nächsten Prüfung zeigt das Foto, wie ein Riss oder eine Fuge damals aussah, und ob sich ein Schaden verändert hat, lässt sich nur im Vergleich beurteilen. Im Schadensfall trägt nach §1319 ABGB der Besitzer die Beweislast für seine Sorgfalt. Ein Bild belegt, dass geprüft wurde und was zu sehen war.

Was Sie bekommen

  • Fotos je befundetem Bauteil und je Mangel
  • Die Zuordnung zu Mangel, Raum oder Gebäude
  • Abgelegt in derselben Akte wie Befund und Mängelliste
  • Später ergänzbar, etwa mit einem Foto nach der Behebung

Wer das macht

Die Fotodokumentation der Erstbegehung macht das befugte Büro. Spätere Fotos, etwa zu einem neuen Schaden, können auch Sie oder Ihre Hausverwaltung in der Software ergänzen.

Für wen

Für Eigentümer und Hausverwaltungen, die im Schadensfall belegen wollen, in welchem Zustand das Gebäude bei der Erstbegehung war.

Häufige Fragen

Gehören Fotos zum Bauwerksbuch?
Ja. Im Leistungsbild ist die Fotodokumentation der Erstbegehung eine eigene Grundleistung und Teil des Bauwerksbuchs.
Kann ich eigene Fotos ergänzen?
Ja. In der Software hängen Sie Fotos an einen Mangel oder legen sie einem Raum zu. Sie bleiben dort am Eintrag, neben den Bildern des Büros.
Warum reicht ein Befund ohne Foto nicht?
Ein Befund beschreibt den Zustand mit Worten. Ob sich ein Riss oder eine Fuge seit der letzten Prüfung verändert hat, zeigt erst der Vergleich mit dem Bild von damals. Deshalb ist die Fotodokumentation eine eigene Grundleistung.
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