
Elektrobefund für Haus und Wohnung
Ein Elektrobefund hält fest, in welchem Zustand die elektrische Anlage ist. Wer eine Wohnung vermietet, muss diesen Zustand sicherstellen; für Häuser und selbst genutzte Wohnungen empfehlen Fachleute eine regelmäßige Prüfung. Sie können den Befund gleich mit Ihrer Anfrage zum Bauwerksbuch anfragen.
Wann ein Befund ansteht
- Vor einer Neuvermietung: der Vermieter stellt den sicheren Zustand der Anlage sicher, mit Fehlerstromschutz vor den Steckdosenstromkreisen (§ 7 Elektrotechnikverordnung 2020)
- Allgemeinbereiche eines Hauses mit mehr als drei Wohnungen: eine Prüfung alle fünf Jahre wird empfohlen
- Selbst genutzte Wohnung oder Einfamilienhaus: eine Prüfung alle zehn Jahre wird empfohlen
- Nach einer Änderung an der Anlage oder wenn etwas auffällt
Vermietet oder selbst genutzt
Bei einer vermieteten Wohnung hängt die Prüfung am Mietvertrag: ohne geeignete Dokumentation darf der Mieter nicht davon ausgehen, dass die Anlage sicher ist, und den Nachweis liefert üblicherweise ein Prüfbericht. Ein festes Intervall schreibt das Gesetz für Wohnungen nicht vor. Wer selbst im Haus oder in der Wohnung lebt, prüft freiwillig, für die eigene Sicherheit und für die Versicherung.
Haus und Wohnungen getrennt
Die Allgemeinanlage des Hauses, etwa Stiegenhausbeleuchtung und Hauptverteiler, wird eigens geprüft und beauftragt. Jede Wohnung hat ihren eigenen Befund. Im Wohnungseigentum beauftragt die Gemeinschaft die Allgemeinanlage, meist über die Hausverwaltung, und der jeweilige Eigentümer seine Wohnung.
Wer prüft
Den Befund erstellt ein befugter Elektrotechnikbetrieb nach Besichtigung, Erprobung und Messung. Er hält fest, welche Teile der Anlage geprüft wurden und welche Mängel zu beheben sind. Wir stellen die Verbindung her; den Befund legen Sie danach in Ihrer Gebäudedokumentation ab.
Für wen
Für Eigentümer, Hausverwaltungen und vermietende Wohnungseigentümer in Wien, die den Zustand der elektrischen Anlage im Haus oder in einer Wohnung belegen wollen oder müssen.
Häufige Fragen
- Muss ich den Elektrobefund alle fünf Jahre machen?
- Für Wohnungen und Wohnhäuser schreibt das Gesetz kein festes Intervall vor. Pflicht ist der sichere Zustand bei einer Neuvermietung. Fünf Jahre für die Allgemeinbereiche und zehn Jahre für Wohnungen sind Empfehlungen von Fachleuten. In Arbeitsstätten gelten eigene, verbindliche Fristen.
- Was kostet der Elektrobefund?
- Er ist nicht in der Erstellung des Bauwerksbuchs enthalten. Umfang und Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage, getrennt für die Allgemeinanlage und für jede Wohnung.
- Wie frage ich einen Elektrobefund an?
- In der Anfrage zum Bauwerksbuch wählen Sie unter „Zusätzlich anbieten lassen“ den Elektrobefund. Wir melden uns mit einem Angebot.
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