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Elektronisches Wartungsbuch

Wartungen werden in vielen Häusern noch auf Papier nachgewiesen: Berichte im Ordner, Termine im Kalender einer einzelnen Person. Das elektronische Wartungsbuch führt sie digital, neben dem Bauwerksbuch.

ZusatzleistungenAuf Anfrage

Was Sie bekommen

  • Anlagen und Bauteile Ihres Gebäudes mit ihrem Wartungsintervall
  • Die letzte Wartung und die nächste fällige auf einen Blick
  • Fällige Wartungen und Nachweise im Kalender, bevor sie eng werden
  • Berichte und Befunde am jeweiligen Eintrag abgelegt

Wartung und Nachweis sind zwei Dinge

Eine Gastherme etwa wird gewartet, und daneben gibt es für sie eine Überprüfung nach WHKG 2015 mit eigenem Befund, durch eine andere Person und mit eigener Frist. Das Wartungsbuch führt beides getrennt, damit der rechtlich relevante Termin nicht hinter der häufigeren Wartung verschwindet.

Wer die Intervalle festlegt

Die Intervalle geben Sie oder Ihr Wartungsunternehmen vor. Das Wartungsbuch hält fest, wann gewartet wurde und wann es wieder fällig ist, und es zeigt das allen, die am Haus arbeiten.

Was es nicht ist

Das Wartungsbuch ersetzt nicht das Bauwerksbuch und ist nicht Teil der Pflicht nach §128a. Es ist eine Zusatzleistung für alle, die ihre Wartungen an einem Ort statt in Ordnern führen wollen.

Für wen

Für Hausverwaltungen, Eigentümer und Bauträger, die die Wartungen von Anlagen und Bauteilen in Wien an einem Ort statt in Ordnern nachweisen wollen.

Häufige Fragen

Ist ein Wartungsbuch nach §128a vorgeschrieben?
Nein. Das elektronische Wartungsbuch ist keine Pflicht nach §128a. Welche Wartungen für eine Anlage gelten, ergibt sich aus anderen Vorgaben; das Wartungsbuch hält fest, dass sie stattgefunden haben.
Was kostet das Wartungsbuch?
Es ist nicht in der Erstellung des Bauwerksbuchs enthalten. Umfang und Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Welche Anlagen kann ich im Wartungsbuch führen?
Die Anlagen und Bauteile Ihres Gebäudes, ausgewählt aus einem Katalog, der auf den Tabellen der ÖNORM B 1801-1 aufbaut. Für jede halten Sie das Wartungsintervall und die letzte Wartung fest.
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Unverbindliche Erstberatung

Wir prüfen Ihre Pflicht und nennen die zutreffende Frist.

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