
Objektbericht
Das Bauwerksbuch hält fest, was zu prüfen ist und wann. Der Objektbericht fasst zusammen, wie es um das Gebäude insgesamt steht, auf wenigen Seiten und für jeden lesbar.
Was dazugehört
Das Büro fasst nach der Erstbegehung den Grundüberblick über das Gebäude zusammen: seinen Zustand, die wesentlichen Bauteile und welche Unterlagen vorliegen. Der Bericht liegt danach in der Akte Ihres Gebäudes.
Wie er sich vom Bauwerksbuch unterscheidet
Das Bauwerksbuch ist ein Verzeichnis: welche Bauteile wann zu prüfen sind und was gefunden wurde. Der Objektbericht erzählt das Gebäude im Zusammenhang, in Sätzen statt in Zeilen, und lässt sich weitergeben, ohne dass jemand das Bauwerksbuch lesen muss.
Wofür er gut ist
Für ein Gespräch mit Eigentümern, Käufern oder der Bank ist ein Überblick oft hilfreicher als das vollständige Bauwerksbuch. Er eignet sich auch als Grundlage, wenn später der Wert oder der Neuwert des Gebäudes eingeschätzt werden soll.
Was er nicht ist
Der Objektbericht ist keine Grundleistung des Bauwerksbuchs und für §128a nicht vorgeschrieben. Er ersetzt weder das Bauwerksbuch noch ein Gutachten.
Wer das macht
Das befugte Büro, wenn es die Leistung anbietet und Sie sie im Angebot dazuwählen. Ob ein Büro den Objektbericht anbietet, sehen Sie im Angebot neben den Grundleistungen.
Für wen
Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Käufer, die über das Bauwerksbuch hinaus einen lesbaren Überblick über das ganze Gebäude wollen.
Häufige Fragen
- Gehört der Objektbericht zum Bauwerksbuch?
- Nein, er ist keine Grundleistung. Im Leistungsbild steht er als wählbare, einmalige Position. Sie entscheiden im Angebot, ob Sie ihn dazunehmen.
- Ist der Objektbericht ein Gutachten?
- Nein. Er fasst den Zustand des Gebäudes zusammen, wie das Büro ihn bei der Erstbegehung vorfindet. Ein Gutachten, etwa zum Wert, ist eine eigene Leistung.
- Wie wird der Objektbericht verrechnet?
- Als eigene, einmalige Position im Angebot des Büros, neben den Grundleistungen. Sie entscheiden, ob Sie ihn dazunehmen, und die Erstellung des Bauwerksbuchs bleibt davon unberührt.
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