
Aushebung des Bauakts bei der MA 37
Fehlen Pläne oder Bewilligungen, liegen sie im Bauakt bei der Baupolizei. Das Büro hebt den Bauakt bei der MA 37 aus und beschafft, was für das Bauwerksbuch gebraucht wird.
Was dazugehört
Das Büro beschafft die behördlichen Bestandsunterlagen aus dem Bauakt bei der MA 37: Einreichpläne, Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen und die Statik. Die Unterlagen landen danach in der Ablage Ihres Gebäudes, wo sie gesichtet und geprüft werden.
Wann Sie es brauchen
Nur, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Haben Sie Pläne und Bewilligungen bereits, entfällt diese Position, und das senkt den Betrag. Deshalb ist sie im Leistungsbild wählbar und keine Grundleistung.
Warum es zählt
Neben der Prüfung selbst kostet die Akteneinsicht bei der MA 37 Zeit, ebenso die Terminfindung. Wer die Unterlagen schon hat, spart den Weg zur Behörde und kommt schneller zum Termin. Wer einen der Stichtage einhalten muss, etwa den 31.12.2027 für Gebäude bis 1918, klärt deshalb früh, ob die Unterlagen vollständig sind.
Wer das macht
Das befugte Büro, wenn Sie die Position im Angebot dazuwählen. Sie können die Unterlagen auch selbst beschaffen, und wir sagen Ihnen, welche es sind.
Für wen
Für Eigentümer und Hausverwaltungen, denen Pläne, Bewilligungen oder Statik ihres Wiener Gebäudes fehlen und die den Weg zur Baupolizei nicht selbst gehen wollen.
Häufige Fragen
- Was liegt im Bauakt bei der MA 37?
- Die behördlichen Unterlagen zu Ihrem Gebäude, etwa Einreichpläne, Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen und die Statik. Für das Bauwerksbuch sind sie die Grundlage, auf der die Prüfung aufsetzt.
- Kann ich die Unterlagen selbst beschaffen?
- Ja. Das senkt den Betrag, denn diese Position entfällt dann. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen gebraucht werden.
- Brauche ich den Bauakt, wenn ich Pläne habe?
- Nicht unbedingt. Die Position ist nur nötig, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Ob Ihre Unterlagen genügen, sieht das Büro, wenn es sie sichtet und prüft.
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