
Sicherheitsbegehung nach ÖNORM B 1300/1301
Die Sicherheitsbegehung nach ÖNORM B 1300/1301 ist eine sicherheitstechnische Begehung samt Bericht. Die Büros bieten sie auf Wunsch zusätzlich an, aufbauend auf den Daten der Erstbegehung.
Was dazugehört
Das Büro begeht das Gebäude sicherheitstechnisch und fasst das Ergebnis in einem Bericht zusammen. Es baut dabei auf den Daten der Erstbegehung auf, die für das Bauwerksbuch ohnehin erhoben werden. Der Bericht lässt sich danach in der Akte Ihres Gebäudes ablegen, neben dem Bauwerksbuch.
Freiwillig, nicht Pflicht
Das Bauwerksbuch nach §128a BO Wien ist gesetzliche Pflicht. Die Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 ist es nicht: eine Norm ist keine gesetzliche Verpflichtung. Sie entscheiden also frei, ob Sie sie dazunehmen.
Der Bezug zum Bauwerksbuch
Die amtlichen Erläuterungen nennen den Kontrolleur nach ÖNORM B 1300 an einer Stelle ausdrücklich: neben Eigentümer und Hausverwaltung kann er die Zwischenkontrolle übernehmen, wenn der Zustand eines Bauteils sie verlangt.
Wer das macht
Das befugte Büro, wenn Sie die Leistung im Angebot dazuwählen. Den Betrag nennt jedes Büro selbst, als eigene Position neben den Grundleistungen.
Für wen
Für Hausverwaltungen und Eigentümer, die ihr Gebäude zusätzlich zum Bauwerksbuch sicherheitstechnisch begehen lassen wollen, freiwillig und nach ÖNORM B 1300.
Häufige Fragen
- Ist die Sicherheitsbegehung nach ÖNORM B 1300 Pflicht?
- Nein. Das Bauwerksbuch nach §128a BO Wien ist Pflicht, die Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 nicht. Sie ist eine freiwillige Zusatzleistung.
- Kann ich sie zusammen mit dem Bauwerksbuch beauftragen?
- Ja. Bietet das Büro sie an, steht sie im Angebot als eigene, wählbare Position und baut auf den Daten der Erstbegehung auf.
- Wer darf die Zwischenkontrolle übernehmen?
- Nach den amtlichen Erläuterungen der Eigentümer, die Hausverwaltung oder ein Kontrolleur nach ÖNORM B 1300, je nachdem, was der Zustand eines Bauteils verlangt. Eine Hauptprüfung ersetzt sie nicht.
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