Zum Inhalt springen

Laufende Führung des Bauwerksbuchs

Nach der Registrierung muss das Bauwerksbuch geführt werden, solange das Gebäude steht. Die laufende Führung übernimmt das Jahr für Jahr: Begehung, Einpflegen, Vorbereitung der nächsten Hauptprüfung.

Laufende FührungZusatzleistung, wählbarjährlich

Was dazugehört

  • Eine jährliche Begehung
  • Ergebnisse und Mangelbehebungen werden im Bauwerksbuch eingepflegt
  • Die nächste Hauptprüfung wird anteilig vorbereitet

Dazu stehen Hauptprüfung, Zwischenkontrolle, Wartungen und Nachweise mit Datum im Kalender der Software, lange bevor sie eng werden.

Warum es für das Bauwerksbuch zählt

Wer das Bauwerksbuch nicht führt, riskiert eine Verwaltungsstrafe nach §135 BO Wien. Die Strafe ist dabei das kleinere Problem: nach §1319 ABGB trägt der Besitzer im Schadensfall die Beweislast für seine Sorgfalt, und ohne geführtes Buch fehlt der Nachweis, geprüft zu haben.

Zwischenkontrolle und Hauptprüfung

Zwischen den Hauptprüfungen kann je nach Zustand eines Bauteils eine Zwischenkontrolle anstehen. Sie führen Eigentümer, Hausverwaltung oder ein Kontrolleur nach ÖNORM B 1300 durch, und sie zählt nie als Hauptprüfung. In der Software wird sie eigens erfasst, damit die Frist der Hauptprüfung davon unberührt bleibt.

Wer das macht

Die jährliche Begehung und das Einpflegen übernimmt das Büro. Hausverwaltung, Eigentümer und beauftragte Handwerker arbeiten in der Software im selben Buch, jede Rolle mit eigenen Rechten je Objekt.

Für wen

Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, die ihr Bauwerksbuch nicht selbst pflegen wollen, für Hausverwaltungen mit dem Bestand eines Eigentümers und für Bauträger mit mehreren Gebäuden.

Häufige Fragen

Muss das Bauwerksbuch laufend geführt werden?
Ja. Das Bauwerksbuch ist keine einmalige Unterlage, es wird über die Lebensdauer des Gebäudes geführt. Wer die Pflicht nicht erfüllt, riskiert eine Verwaltungsstrafe nach §135 BO Wien.
Wie wird die laufende Führung verrechnet?
Das Büro verrechnet sie als eigene, jährliche Position in seinem Angebot, zusätzlich zur Erstellung und nie mit ihr addiert. Den Betrag nennt das Büro. Die Software, in der Ihr Bauwerksbuch geführt wird, verrechnen wir getrennt davon, monatlich oder jährlich.
Was gehört zur jährlichen Führung?
Laut Leistungsbild eine jährliche Begehung durch das Büro, das Einpflegen der Ergebnisse und Mangelbehebungen in das Bauwerksbuch und die anteilige Vorbereitung der nächsten Hauptprüfung.
Alle Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Unverbindliche Erstberatung

Wir prüfen Ihre Pflicht und nennen die zutreffende Frist.

Bauwerksbuch anfragen