Zum Inhalt springen

ESG- und EU-Taxonomie-Dokumentation

Wer über ESG oder nach der EU-Taxonomie berichtet, braucht Daten, die stimmen und sich belegen lassen. Diese Position sorgt dafür, dass Monitoring und Verbräuche des Gebäudes laufend und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Laufende FührungZusatzleistung, wählbarjährlich

Was dazugehört

Das Büro dokumentiert jährlich Monitoring und Verbräuche des Gebäudes so, dass die Daten für ESG- und EU-Taxonomie-Berichte zur Verfügung stehen. Was dazu genau erfasst wird, beschreibt das Büro in seinem Angebot.

Wem sie hilft

Institutionellen Eigentümern, Fonds und Hausverwaltungen, die für ihren Bestand regelmäßig berichten müssen oder wollen. Die Zahlen werden jedes Jahr vom selben Büro dokumentiert, statt für jeden Bericht neu zusammengesucht zu werden.

Warum mit der laufenden Führung

Das Büro, das Ihr Bauwerksbuch führt, kennt das Gebäude, seine Anlagen und ihren Zustand. Die Dokumentation der Verbräuche baut darauf auf, statt bei jedem Bericht von vorn zu beginnen.

Was sie nicht ist

Die Position ist keine Grundleistung des Bauwerksbuchs und für §128a nicht vorgeschrieben. Sie liefert die Daten für Ihre Berichte; den Bericht selbst geben Sie oder Ihre Berater ab.

Wer das macht

Das Büro, das Ihr Bauwerksbuch führt, wenn es die Leistung anbietet und Sie sie im Angebot dazuwählen.

Für wen

Für institutionelle Eigentümer, Fonds und Hausverwaltungen, die für ESG- und EU-Taxonomie-Berichte belastbare Daten zu Betrieb und Verbrauch eines Gebäudes brauchen.

Häufige Fragen

Gehört die ESG-Dokumentation zum Bauwerksbuch?
Nein, sie ist keine Grundleistung. Im Leistungsbild steht sie als wählbare, jährliche Position der laufenden Führung. Sie entscheiden im Angebot, ob Sie sie dazunehmen.
Erstellt das Büro meinen ESG-Bericht?
Nein. Das Büro dokumentiert Monitoring und Verbräuche des Gebäudes so, dass Ihre Berichte darauf aufbauen können. Den Bericht geben Sie oder Ihre Berater ab.
Wie wird die ESG-Dokumentation verrechnet?
Als jährliche Position, wie die laufende Führung, und im Angebot getrennt von den einmaligen Positionen. Den Betrag nennt das Büro, und Sie entscheiden, ob Sie sie dazunehmen.
Alle Fragen und Antworten

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Unverbindliche Erstberatung

Wir prüfen Ihre Pflicht und nennen die zutreffende Frist.

Bauwerksbuch anfragen