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Duplikat des Bauwerksbuchs

Das Bauwerksbuch begleitet ein Gebäude über Jahrzehnte. Ein Duplikat sorgt dafür, dass es auch dann vorliegt, wenn das Original verloren geht oder beschädigt wird.

Laufende FührungZusatzleistung, wählbarjährlich

Was dazugehört

Das Büro führt eine Zweitschrift des Bauwerksbuchs und hält sie auf dem Stand des Originals. Sie ist für den Fall gedacht, dass das Original verloren geht oder beschädigt wird. Im Leistungsbild ist das eine eigene, jährliche Position.

Warum es für das Bauwerksbuch zählt

Ein Bauwerksbuch sammelt über Jahre Befunde, Mängel, Maßnahmen und Prüfergebnisse. Geht es verloren, fehlt genau der Nachweis, auf den es im Schadensfall ankommt: dass geprüft und gehandelt wurde. Nach §1319 ABGB trägt diesen Nachweis der Besitzer.

Duplikat und digitale Akte

Unabhängig vom Duplikat liegt alles, was in der Software erfasst ist, in der digitalen Akte Ihres Gebäudes. Die Daten liegen in der EU, und jede Änderung wird ergänzt, nie überschrieben. Das Duplikat ist die zusätzliche Zweitschrift des Bauwerksbuchs selbst.

Wer das macht

Das Büro, das Sie damit beauftragen. Sie wählen das Duplikat im Angebot dazu, so wie die laufende Führung.

Für wen

Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen, die das Bauwerksbuch zusätzlich als Zweitschrift führen lassen wollen, falls das Original verloren geht.

Häufige Fragen

Was ist ein Duplikat des Bauwerksbuchs?
Eine laufend geführte Zweitschrift für den Fall, dass das Original verloren geht oder beschädigt wird. Im Leistungsbild ist es eine wählbare, jährliche Position.
Ersetzt die Software das Duplikat?
Die Software hält alle Einträge in der digitalen Akte fest. Das Duplikat ist eine Zweitschrift des Bauwerksbuchs selbst. Ob Sie es dazunehmen, entscheiden Sie im Angebot.
Wie wird das Duplikat verrechnet?
Als jährliche Position, wie die laufende Führung, und im Angebot getrennt von den einmaligen Positionen. Den Betrag nennt das Büro, und Sie entscheiden, ob Sie es dazunehmen.
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