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Was ist das Wiener Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation über den sicherheitsrelevanten Zustand eines Gebäudes. Wir erklären, was dahintersteckt.

Julian Paul· Geschäftsführer

Definition und Zweck

Mit der Novelle der Bauordnung für Wien wurde in §128a das Bauwerksbuch eingeführt. Es dokumentiert den Zustand jener Bauteile, deren Mangelhaftigkeit eine Gefahr für Leib und Leben darstellen kann, und macht die wiederkehrende Überprüfung nachvollziehbar.

Ziel ist die Vorsorge: Schäden an Fassaden, Balkonen oder tragenden Teilen sollen erkannt werden, bevor etwas passiert. Das Bauwerksbuch ist damit zugleich ein Sicherheits- und ein Nachweisinstrument.

Welche Bauteile werden erfasst

Im Fokus stehen sicherheitsrelevante Bauteile: tragende Konstruktion, Gebäudehülle und Fassade, Balkone und auskragende Bauteile sowie Geländer und Brüstungen. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Objekt und der Beurteilung durch die befugten Sachverständigen.

Wer muss es führen und wer darf es erstellen

Verpflichtet sind die Eigentümerinnen und Eigentümer. Die laufende Führung und die Einhaltung der Fristen bleiben in ihrer Verantwortung.

Erstellen und prüfen dürfen das Bauwerksbuch nur befugte Sachverständige. §128a nennt dafür drei Gruppen: Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker, gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige des einschlägigen Fachgebiets sowie sonstige nach ihren Berufsvorschriften Berechtigte, etwa Baumeisterinnen und Baumeister, deren Befugnis nicht auf die Ausführung beschränkt ist. Die Erstellerin oder der Ersteller muss von Eigentümer, Bauwerber und Bauführer unabhängig sein.

Unverbindliche Erstberatung

Wir prüfen Ihre Pflicht und nennen die zutreffende Frist.

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