
Bestandsunterlagen prüfen und bewerten
Sichten heißt wissen, was da ist. Prüfen heißt wissen, was es taugt. In diesem Schritt bewertet das Büro die Unterlagen fachlich und hält das Ergebnis als Checkliste im Bauwerksbuch fest.
Was dazugehört
Das Büro prüft die gesichteten Unterlagen fachlich: ob sie vollständig sind, was sie über den Bestand aussagen und wo Lücken bleiben. Das Ergebnis steht als Checkliste im Bauwerksbuch, damit auch die nächste Prüfung weiß, worauf sich die erste gestützt hat.
Warum es für das Bauwerksbuch zählt
Für ein schadensfreies Bestandsgebäude, das seit mindestens 25 Jahren steht, gilt nach ÖNORM B 4008-1 der Vertrauensgrundsatz: es darf angenommen werden, dass es seine Lasten trägt. Ob das Büro ihn anwendet, entscheidet es vor der Begehung und begründet es, wenn nicht. Davon hängt ab, ob eine Sichtprüfung genügt oder eine umfassende Bestandserhebung nötig ist.
Was Sie bekommen
- Eine Checkliste der geprüften Unterlagen im Bauwerksbuch
- Benannte Lücken statt stiller Annahmen
- Eine Grundlage für die Festlegung der prüfpflichtigen Bauteile
Wer das macht
Ausschließlich das befugte Büro. Die Bewertung von Unterlagen ist eine fachliche Aussage, und für das Bauwerksbuch steht das Büro mit seiner Befugnis dafür ein.
Für wen
Für Eigentümer und Hausverwaltungen, die wissen wollen, ob ihre Unterlagen für das Bauwerksbuch taugen und wo Lücken bleiben.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Sichten und Prüfen der Unterlagen?
- Beim Sichten werden die Unterlagen zusammengestellt und abgelegt. Beim Prüfen bewertet das Büro sie fachlich und hält das Ergebnis als Checkliste fest. Im Leistungsbild sind das zwei eigene Positionen.
- Was ist der Vertrauensgrundsatz?
- Nach ÖNORM B 4008-1 darf bei einem schadensfreien Bestandsgebäude, das seit mindestens 25 Jahren steht, angenommen werden, dass es seine Lasten trägt. Die Fundierung wird dann nur ausnahmsweise erhoben, und Bauteile werden nur bei hinreichendem Verdacht geöffnet.
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