
Angebot und Projektorganisation
Bevor jemand Ihr Gebäude betritt, nimmt das Büro die Basisdaten auf und organisiert den Auftrag. Das ist der erste Schritt im Leistungsbild und die Grundlage für ein Angebot, das Honorar und Leistungen Position für Position ausweist.
Was dazugehört
Das Büro nimmt die Basisdaten Ihres Gebäudes auf, etwa Anschrift, Baujahr, Nutzfläche und die Unterlagen, die schon vorliegen. Daraus entsteht das Angebot, und mit der Vergabe die Organisation des Auftrags: wer wann vor Ort ist, welche Unterlagen noch fehlen und in welcher Reihenfolge die weiteren Schritte laufen.
Warum es für das Bauwerksbuch zählt
Das Bauwerksbuch nach §128a BO Wien ist kein Formular, das man ausfüllt, sondern das Ergebnis einer Prüfung durch ein befugtes Büro. Bis zum fertigen Buch braucht es neben der Prüfung die Unterlagen und einen Termin vor Ort. Wer früh klärt, was vorliegt, und den Termin zügig bestätigt, verkürzt den Weg.
So entscheiden Sie über Angebote
- Jedes Büro legt sein Angebot nach demselben Leistungsbild, Position für Position
- Einmalige und jährliche Leistungen stehen getrennt und werden nie zu einer Summe addiert
- Das Büro nennt ein Honorar und bis zu drei Termine für die Begehung
- Ändert ein Büro sein Angebot, sehen Sie das als neue Fassung
Befugte Büros werden der Reihe nach angefragt, jedes mit eigener Frist. Über jedes Angebot entscheiden Sie selbst und vergeben selbst. Bis dahin verpflichtet Sie die Anfrage zu nichts.
Wer das macht
Das befugte Büro, das Sie beauftragen. Wir schreiben Ihre Anfrage bei befugten Büros aus und halten den Ablauf in der Software zusammen, von der ersten Rückfrage bis zum vereinbarten Termin.
Für wen
Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Bauträger, die für ein Gebäude in Wien ein Angebot für das Bauwerksbuch einholen wollen.
Häufige Fragen
- Was steht in einem Angebot für ein Bauwerksbuch?
- Ein Betrag für jede Position des Leistungsbilds, von der Organisation des Auftrags bis zur Registrierung bei der Stadt Wien, dazu die wählbaren Zusatzleistungen und ein bis drei Terminvorschläge für die Begehung. Einmalige und jährliche Beträge stehen getrennt.
- Muss ich das erste Angebot annehmen?
- Nein. Über jedes Angebot, das eingeht, entscheiden Sie selbst. Passt Ihnen keiner der vorgeschlagenen Termine, schlagen Sie einen anderen vor.
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