Kostenloser §128a-Check für Wien

Brauche ich ein Bauwerksbuch in Wien?

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Wiener Gebäude und Sie erhalten sofort eine kostenlose Ersteinschätzung: Besteht nach §128a BO Wien eine Bauwerksbuchpflicht, welche Frist gilt und wie Sie am besten vorgehen.

Frage 1 von 7

Liegt das Gebäude in Wien?

§128a der Bauordnung gilt für Wien. Für andere Bundesländer gelten eigene Regelungen.

Bauwerksbuch Wien: Pflicht, Fristen und Ablauf nach §128a

Was ist das Wiener Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist die gesetzlich verpflichtende Bauwerksdokumentation nach §128a der Wiener Bauordnung. Es hält den bautechnischen Zustand eines Gebäudes fest und dokumentiert wiederkehrende Überprüfungen der tragenden Bauteile. Verantwortlich ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer, in der Praxis meist die Wiener Hausverwaltung.

Für welche Gebäude in Wien gilt die Pflicht?

Maßgeblich ist das Baujahr. Gebäude, die bis 1918 errichtet wurden, fallen in Welle 1 mit Frist 31.12.2027. Gebäude der Baujahre 1919 bis 1945 fallen in Welle 2 mit Frist 31.12.2030. Neuere Gebäude ab 1946 sind nach der aktuellen Regelung nicht erfasst. Ebenfalls ausgenommen sind Gebäude mit weniger als 50 m² bebauter Grundfläche.

Bis wann muss das Bauwerksbuch erstellt werden?

Welle 1 (Baujahr bis 1918) bis 31.12.2027, Welle 2 (Baujahr 1919 bis 1945) bis 31.12.2030. Liegt eine behördliche Anordnung der Baubehörde (MA 37) vor, ist die Prüfung besonders dringlich. Nach der Erstprüfung sind wiederkehrende Prüfungen vorgesehen, längstens alle zehn Jahre.

Wer darf das Bauwerksbuch erstellen?

Das Bauwerksbuch darf nur von befugten Personen erstellt werden: Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker der einschlägigen Fachrichtung, befugte Baumeisterinnen und Baumeister sowie allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige des Bauwesens. Wir übernehmen Erstellung, Registrierung und die laufende Betreuung in Wien.

Häufige Fragen zum Bauwerksbuch in Wien

Ist das Bauwerksbuch in Wien Pflicht?
Ja. Nach §128a der Wiener Bauordnung besteht für erfasste Gebäude in Wien eine Bauwerksbuchpflicht. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, hängt vom Baujahr und der bebauten Fläche ab, das prüft dieser Check in wenigen Sekunden.
Welche Fristen gelten für das Bauwerksbuch?
Gebäude mit Baujahr bis 1918 müssen bis 31.12.2027 geprüft sein (Welle 1), Gebäude der Baujahre 1919 bis 1945 bis 31.12.2030 (Welle 2). Gebäude ab Baujahr 1946 sind nach der aktuellen Regelung nicht erfasst.
Gibt es Ausnahmen von der Bauwerksbuchpflicht?
Ja. Gebäude mit weniger als 50 m² bebauter Grundfläche sind ausgenommen, ebenso Gebäude mit Baujahr ab 1946. Für den Einzelfall ist immer die konkrete Prüfung maßgeblich.
Was kostet ein Bauwerksbuch in Wien?
Die Kosten hängen von Größe, Baujahr und Zustand des Gebäudes ab. Die Ersteinschätzung über diesen Check ist kostenlos; für ein konkretes Angebot melden wir uns nach Ihrer Anfrage innerhalb eines Werktags.
Gilt §128a auch außerhalb Wiens?
Nein. §128a betrifft die Wiener Bauordnung und damit Gebäude in Wien. Andere Bundesländer haben eigene Regelungen; sprechen Sie uns gerne an.